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Vorlage - 17/0252  

 
 
Betreff: Aufgabenkritik Aufgabengruppe Feuerschutz und Zivilschutz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Leitung Dezernat I Bearbeiter/-in: Hinrichs, Hilke
Beratungsfolge:
Feuerwehrausschuss Vorberatung
18.09.2017 
Sitzung des Ausschusses für Feuerwehr, Sicherheit und Ordnung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

ohne

 

 


Sachverhalt:

Im  Rahmen der Beratungen über den 1. Entwurf des Haushaltsplanes 2018 wurde die Verwaltung aufgefordert, eine Aufgabenkritik für alle Aufgabenbereiche durchzuführen. Als Ziel wurde im Rahmen dieser Beschlussfassung mittelfristig eine 10%ige Reduzierung der Aufwendungen angestrebt. In den einzelnen Fachausschüssen sollte über die Notwendigkeit der Aufgabenerledigung und des dazugehörigen Budgetvolumens  sowie die Investitionsplanungen der kommenden Jahre beraten werden. Darüber hinaus hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 13.06.2017 ein konstantes Investitionsniveau in Höhe von max. 4,5 Mio.€ je Haushaltsjahr für den Zeitraum 2018 bis 2020 beschlossen.

 

Nach dem Dienst- und Geschäftsverteilungsplan fallen nachfolgende Aufgaben unter die einzelnen Aufgabengruppen:

 

Aufgabengruppe:   FEUERSCHUTZ

 

1Aufstellung, Ausrüstung, Unterhaltung und Einsatz einer leistungsfähigen Feuerwehr

2Löschwasserversorgung

3Beschaffung und Verwaltung von Feuerwehrbedarf einschl. Einsatzfahrzeuge (inklusive vorausschauender Bedarfsplanung und Budgetverwaltung)

4Mitwirkung bei Baumaßnahmen von Feuerwehrhäusern

5Verwaltung der Feuerwehrhäuser und -grundstücke

6Personalangelegenheiten der Ehrenbeamten und ehrenamtlich Tätigen in der Feuerwehr (Ernennungen, Aus- und Fortbildung, Feuerwehrunfallkasse, Ehrungen)

 

Aufgabengruppe:   ZIVILSCHUTZ

 

1Katastrophenschutz (Allzuständigkeit als Gefahrenabwehrbehörde sowie Zuarbeit für den Katastrophenschutzstab beim Landkreis mit dem Schwerpunkt Unterbringung und Bevölkerungsversorgung im Katastrophenfall sowie Sicherstellung der Verwaltungsfunktionen)

2Zivilschutz (Ortsbeschreibung, Selbstschutz, Warndienst, Schutzbau, Aufenthaltsregelung, Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit sowie zum Schutz von Kultur- und Schriftgut)

3Organisation der Versorgung und Bedarfsdeckung der Bevölkerung im Verteidigungsfall, Anforderungen von Leistungen nach Bundesleistungsrecht- Aufnahme von Manöverschäden -

4Aufgaben der zivilen Verteidigung, insbesondere Aufrechterhaltung der Verwaltungsfunktionen im Verteidigungsfall

 

Den Gemeinden obliegen der abwehrende Brandschutz und die Hilfeleistung in ihrem Gebiet (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Niedersächsisches Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr [Niedersächsisches Brandschutzgesetz - NBrandSchG]). Gemäß § 97 Abs. 1 des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds.SOG) sind die Gemeinden zudem allgemeine untere Gefahrenabwehrbehörden. In Niedersachsen sind gemäß Nds. Katastrophenschutzgesetz die Landkreise und kreisfreien Städte Katastrophenschutzbehörde. Für einen Schadensfall, in welcher Form auch immer, ist aber im Regelfall die Behörde der allgemeinen Gefahrenabwehr, die Gemeinde zuständig. Zunächst haben die Katastrophenschutzbehörden z.B. bei einem Brand oder einem Eisenbahnunglück keine originäre Zuständigkeit. Die Zuständigkeit bleibt solange bei der Gemeinde bis der Landkreis den Katastrophenfall feststellt. Erst mit dieser Feststellung gehen die Zuständigkeit und damit auch die Kostentragungspflicht automatisch auf diese Behörde über. Die Gemeinden müssen aber weiterhin zuarbeiten. Im Hinblick darauf, dass die Feuerwehr auch im Bereich Zivil- und Katastrophenschutz einer der wichtigsten Akteure ist, werden im weiteren Verlauf die Aufgaben trotz der unterschiedlichen Rechtsgrundlagen zusammen betrachtet. Im Bereich des Katastrophenschutzes gibt es zwischen dem Landkreis und den Gemeinden bedingt durch den möglichen Übergang der Zuständigkeiten einen intensiven Abstimmungsprozess mit vierteljährlichen Treffen, gemeinsamen Übungen, einer Zusammenarbeit der bereit zu haltenden Einsatzstäbe sowie einer konkreten Aufgabenverteilung in der Vorsorge. Beide Aufgabengruppen sind vollständig Pflichtaufgaben.

 

Einsparpotenziale gibt es lediglich bei der Frage, wie diese Aufgaben wahrgenommen werden und in welchem Umfang die Ausrüstung, schwerpunktmäßig der Feuerwehr, bemessen wird. Am Ausrüstungsbedarf orientiert sich auch die Größe der Feuerwehrhäuser und die Ersatzbeschaffung.

 

Grundlage dafür ist wiederum der Feuerwehrbedarfsplan, der in den Jahren 2013/2014 aufgestellt und im Dezember 2014 vom Rat beschlossen wurde. Als Basis für die Feststellung der Leistungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft der Feuerwehren wurden in den Gremien entsprechende Bewertungskriterien als sogenannte Schutzziele festgelegt. Dazu gehörten die zeitlichen Rahmenbedingungen wie die Hilfsfristen genauso wie die Anzahl der für den Einsatz benötigten Kräfte (taktische Einheiten) und der Erreichungsgrad für die Ziele als eine Kerngröße für den Grad der Sicherheit innerhalb der Gemeinde. Des Weiteren hatte die Risikoabschätzung Einfluss auf den Grad der Ausrüstung.

 

Ebenfalls ausschlaggebend bei der Fahrzeugbeschaffung sind veränderte Situationen in der Löschwasserversorgung über die Hydranten im Stadtgebiet. Die Verkleinerung der Rohrdurchmesser in der Wasserversorgung macht die Bereithaltung großer Wassermengen im Erstangriff sowie den Aufbau langer Wege der Wasserversorgung und damit einen größeren Schlauchbestand inklusive der dafür nötigen Logistik notwendig. All diese Aspekte haben den Standard in der Fahrzeugausstattung gesetzt, der wiederum dann den Maßstab für die Zukunft sowohl in der Größe der bereit zu haltenden Gebäude als auch in der Ersatzbeschaffung festlegt. Im Zuge der Aufstellung des Feuerwehrbedarfsplanes sind alle Zwischenschritte und zugrundeliegenden Maßstäbe wie Hilfsfristen, Anzahl der für den Einsatz im ersten Schritt benötigten Kräfte (taktische Einheiten) und Erreichungsgrad von den Gremien beschlossen wurden. Insofern werden Einsparpotenziale in diesem Bereich ohne Änderung des Feuerwehrbedarfsplanes nicht gesehen.

 

Im Übrigen orientieren sich die Investitionen im beweglichen Vermögen an den Vorgaben, die von außen gesetzt werden, wie z.B. die Umstellung von Analog- auf Digitaltechnik sowohl im Funkbereich als auch bei den Sirenen oder die Sicherheitsauflagen der Feuerwehrunfallkasse im Umgang mit der Bekleidung (Beschaffenheit, Reinigung, Schwarz-Weiß-Trennung, Höchsthaltbarkeit u.ä.).

 

Die Feuerwehrkameradinnen und- kameraden einschließlich der Führung nehmen ihren Dienst allesamt ehrenamtlich wahr. In dem vom Rat der Stadt Westerstede beschlossenen Leitbild wurde zum Thema „Bürgerschaftliches Engagement“ folgender Leitsatz beschlossen: „Wir wollen ehrenamtliche Arbeit anerkennen und durch logistische Hilfestellungen und Information unterstützen.“

 

Im Sinne dieses Ziels, das ehrenamtliche Engagement zu stärken und vor dem Hintergrund, dass Rat und Verwaltung auf das Engagement von ehrenamtlichen Kameradinnen und Kameraden angewiesen sind, um die Pflichtaufgabe „Feuerschutz“ wahrnehmen zu können, hat die Verwaltung bisher die freiwilligen Feuerwehren unterstützt. So werden die Protokolle der Stadtkommandositzungen geschrieben, alle Aktivitäten, Sitzungen u.dergl. begleitet und soweit wie möglich verwaltungsmäßig (z.B. durch das Fertigen von Einladungen, Druckaufträgen usw.) unterstützt. Außerdem werden das offene Ohr für die Anliegen aller Kameradinnen und Kameraden sowie der intensive Austausch mit den Stadtbrandmeistern gepflegt.

 

Das könnte theoretisch reduziert werden, um die Personalkosten für diesen Aufgabenbereich zu senken. Andererseits sind wir natürlich bestrebt, die Kameradinnen und Kameraden für den Dienst in der freiwilligen Feuerwehr zu motivieren. Angesichts der Nachwuchsförderung hat die Stadt Westerstede noch kein Problem, die notwendigen Mannschaftsstärken nachhaltig sicher zu stellen. Das sieht in anderen Kommunen anders aus. Wäre die Aufstellung einer freiwilligen Feuerwehr, die sich selbst organisiert, nicht mehr möglich, müsste die Kommune eine Pflichtfeuerwehr aufstellen, die genauso wie eine freiwillige auszurüsten wäre, aber durch die fehlende Eigenorganisation einen wesentlich größeren Verwaltungsaufwand erzeugt. Eine Berufsfeuerwehr, die erst ab 100.000 Einwohner verpflichtend ist, vorher aber möglich wäre, wäre eine andere, aber deutlich kostenintensivere Alternative, die von Stadtgemeinden unserer Größenordnung regelmäßig auch nicht gewählt wird.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 


Anlage/n: