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Vorlage - 16/0034  

 
 
Betreff: Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen für Investitionen und Unterhaltungsmaßnahmen auf Friedhöfen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Leitung Dezernat II Bearbeiter/-in: Pistoor, Wilfried
Beratungsfolge:
Kulturausschusses Vorberatung
13.02.2017 
Sitzung des Ausschusses für Kunst und Kultur ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Westerstede Entscheidung
28.03.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Westerstede geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Die anliegenden Richtlinien der Stadt Westerstede über die Gewährung von Zuschüssen für Investitionen und Unterhaltungsmaßnahmen auf Friedhöfen werden beschlossen

 

 


Sachverhalt:

In der Vergangenheit wurden den Betreiberinnen bzw. den Betreibern von Friedhöfen auf Antrag für Investitionsmaßnahmen auf den Friedhöfen Zuschüsse in Höhe von 50 % der nachgewiesenen Kosten gewährt. Die Zuschüsse wurden entsprechend der langjährigen Praxis von den Gremien der Stadt beschlossen. Richtlinien über die Gewährung der Zuschüsse oder sonstige Verfahrensregelungen lagen hierzu nicht vor und waren bis zur Einführung der Doppik auch entbehrlich.

Mit der Einführung der Doppik ergibt sich nunmehr die Situation, dass nicht mehr alle Maßnahmen auf Friedhöfen, für die Zuschüsse beantragt werden, bei der Stadt als Investitionszuschüsse gebucht werden können. Vielmehr handelt es sich häufiger um Sanierungsmaßnahmen, mit der Folge, dass die Zuschüsse hierfür aus dem Ergebnishaushalt der Stadt zu buchen sind. Der Rat der Stadt müsste demnach beschließen, dass auch Unterhaltungsmaßnahmen bezuschusst werden. Hier taucht dann sogleich die Frage auf, ob denn jede Unterhaltungsmaßnahme, unabhängig von der Höhe des Aufwandes bezuschusst werden soll.

Es wird deshalb vorgeschlagen, Richtlinien zur zukünftigen Regelungen zur  Zuschussgewährung zu erlassen, wie sie sich beispielsweise bei der Förderung des Sports bewährt haben.

 

 

 

 

In den Richtlinien ist insbesondere geregelt,

a)      wofür ein Zuschuss gewährt werden kann (Neuanlagen, Sanierungen usw.),

b)     die Höhe des Zuschusses,

c)      Mindestsumme der geplanten Maßnahme zwecks Vermeidung von Bagatellanträgen,

d)     Bestimmungen zum Antragsverfahren (Kostennachweis, Finanzierungsplan usw.)

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 


Anlage/n:

Entwurf der Richtlinien

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 160719 Richtlinien Friedhofsförderung (209 KB)