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Vorlage - 18/0361  

 
 
Betreff: Umgestaltung des Dorfplatzbereiches in Hüllstede
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Amt für Immobilien, Wirtschaftsförderung und Marketing Bearbeiter/-in: Eckholt, Paul
Beratungsfolge:
Bauausschuss Entscheidung
26.02.2018 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (offen)   

Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

In der letzten FA-Sitzung am 03.11.2017 wurde die Planung zur Umgestaltung des Dorfplatzbereiches im Rahmen der Dorferneuerung vorgestellt, die von der Dorfgemeinschaft Hüllstede entwickelt wurde. Im Zuge der Beratungen wurde die Verwaltung beauftragt, alternative Fördermöglichkeiten für die zukünftige, ggfs. abschnittsweise Umsetzung und Finanzierung des Projektes auszuloten.

Nach Rücksprache mit dem Amt für regionale Landesentwicklung ist die Förderfähigkeit für dieses Projekt aus Sicht der Dorferneuerung nur als Ganzes gemäß der erfolgten Antragstellung gegeben. Es ist nach Auffassung des ArL nicht möglich, einzelne Teilbereiche aus dieser komplexen Gesamtfördermaßnahme herauszulösen. Damit kommen die geplanten Umgestaltungsmaßnahmen am Ortseingang mit neuem Buswartehäuschen und optimierter Wegeführung und verkehrlicher Anbindung sowie zur Straßenraumgestaltung in den Straßen Am Achterkamp und Hüls für eine Förderung aus der Dorferneuerung nicht in Frage. Eine ggfs. denkbare Alternativförderung nach LEADER oder nach ZILE mit dem Handlungsfeld bzw. Schwerpunkt Tourismus  kommt angesichts der hohen Nachfrage und angespannten Antragssituation wenn überhaupt, nur eingeschränkt in Betracht.

Andere adäquate Fördermöglichkeiten stehen für diesen Gestaltungsabschnitt somit nicht zur Verfügung

Bei der Umgestaltung des Bolz- und Spielplatzbereiches mit neuen Spielgeräten und Ausstattungselementen sind mit der beabsichtigten Entwicklung zu einem  Dorfgemeinschaftsplatz die Fördervoraussetzungen nach LEADER aus dem Handlungsfeld Dorfentwicklung nach derzeitigem Planungsstand grundsätzlich gegeben. Die Entscheidung über die Ausgestaltung und Bewilligung dieser Maßnahme bleibt der LAG vorgehalten. Ob und inwieweit entsprechende LEADER-Fördermittel aus diesem Handlungsfeld auch zukünftig zur Verfügung stehen, kann derzeit nicht eingeschätzt werden.

 

Die übrigen Bausteine der Gesamtmaßnahme, darunter die Schaffung einer Querungshilfe an der Langebrügger Straße und der Einbau einer Fischtreppe in der Süderbäke sind nicht Gegenstand des DE-Antrages und im bisherigen Kostenrahmen nicht enthalten, so dass diese gesondert zu betrachten sind. Für den Einbau der Fischtreppe gibt es konkrete Fördermöglichkeiten z. B. aus LEADER oder Bingo-Stiftungsmitteln.     

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Umgestaltung_AntragsEntwurf (783 KB)