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Vorlage - 17/0162-01  

 
 
Betreff: Festsetzung der Benutzungsgebühren für das Betreuungsjahr 2018/19 der Kindertagesstätten
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
17/0162
Federführend:Amt für Bildung und Leben Bearbeiter/-in: Pottek, Karen
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Vorberatung
12.03.2018 
Sitzung des Ausschusses für Familien, Jugend, Senioren, Soziales und Ehrenamt ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Anhörung
Rat der Stadt Westerstede Entscheidung
26.06.2018 
Sitzung des Rates der Stadt Westerstede ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Es wird ein Arbeitskreis, bestehend aus Vertretern der Fraktionen, Kindergartenleitungen, Stadtelternrat, Gleichstellungsbeauftragte/Familienservicebüro und Verwaltung gebildet, der einen Vorschlag zur Gestaltung der Benutzungsgebühren im Krippenbereich und für die Ferienbetreuung erarbeitet. Über diesen Vorschlag wird in der nächsten Sitzung des Fachausschusses beraten.

Die Benutzungsgebühren für den Krippenbereich bleiben bis mindestens 31.12.2018 unverändert.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Mit Einführung der Beitragsfreiheit für den Kindergartenbereich ist lediglich noch eine Regelung für die soziale Staffelung der Benutzungsgebühren für die Krippen zu treffen.

Da mit einer konkreten Regelung des Landes erst im Frühjahr gerechnet werden kann und auch das Jahresergebnis für 2017 noch nicht vorliegt, erscheint eine Beschlussfassung zum jetzigen Zeitpunkt als übereilt und spekulativ.

 

Im letzten Jahr hat der Ausschuss sich darauf verständigt, die Benutzungsgebühren nicht anzupassen und die Entwicklung abzuwarten. Wohl war dabei klar, dass sich die Einkommen im Laufe der Jahre nach oben entwickelt haben und dass lediglich 20 % der Betriebskosten durch die Eltern getragen werden.

Um den Eltern Planungssicherheit zu geben, erscheint es nur fair, die Benutzungsgebühren für einen Krippenplatz zumindest bis zum 31.12.2018 in bisheriger Höhe zu belassen.

 

Um dann jedoch eine tragbare und dauerhafte Lösung für alle herbeizuführen, wird vorgeschlagen einen Arbeitskreis ins Leben zu rufen, der sich mit den Benutzungsgebühren befasst. Hier müsste auch über die Höhe der Gebühr für die Ferienbetreuung beraten werden, die derzeit ¼ pro Woche der jeweils zu zahlenden Benutzungsgebühr beträgt. Da vorwiegend Kindergartenkinder dieses Angebot nutzen, müsste diese Regelung entsprechend geändert werden.

 

Es wird vorgeschlagen, dass in dem Arbeitskreis neben den Vertretern aus den Fraktionen  eine Vertretung der Kindergartenleitungen und des Stadtelternrates mitarbeiten. Ferner soll das Familienservicebüro bzw. die Gleichstellungsbeauftragte mitarbeiten..

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Einkommensstruktur im Jahresvergleich

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Einkommensstufen 2017_2018 Vergleich (49 KB)      
Stammbaum:
17/0162   Festsetzung der Benutzungsgebühren für das Betreuungsjahr 2017/18 der Kindertagesstätten   Amt für Bildung und Leben   Beschlussvorlage
17/0162-01   Festsetzung der Benutzungsgebühren für das Betreuungsjahr 2018/19 der Kindertagesstätten   Amt für Bildung und Leben   Beschlussvorlage