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Vorlage - 18/0476  

 
 
Betreff: Neugestaltung der öffentlichen Flächen im Bereich Kuhlenstraße 5-7 in Westerstede; Vorstellung der Planung
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Janßen, Harald
Beratungsfolge:
Straßen- und Wegeausschuss Anhörung
22.10.2018 
Sitzung des Ausschusses für Straßen und Wege zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Für die Neugestaltung der öffentlichen Flächen im Bereich Kuhlenstraße 5-7 (Fläche ehemals Nienaber) wurden im Haushalt 2018 bereits 84.000 Euro eingeplant. Zu dem Zeitpunkt der Einplanung der Gelder stand die exakte Größe der städtischen Fläche noch nicht fest, weil die Grundstücksverkäufe noch nicht komplett abgeschlossen waren. Insofern wurden seinerzeit für den Haushalt 2018 nur Mittel auf der Basis einer Kostenschätzung aufgenommen. Nachdem in diesem Jahr die Grundstücke verkauft und die Freiflächenpläne der neuen Grundstückseigentümer nunmehr bekannt sind, konnten die Planungen intensiviert und konkretisiert werden. Die Gestaltungsplanung, die sich qualitativ an der  Pflasterung im Zufahrtsbereich zur Thalenweide orientiert, wird in der Sitzung vom Fachbüro Börjes vorgestellt.

Der Form halber muss darauf hingewiesen werden, dass die Planung noch mit dem Straßenbaulastträger abgestimmt werden muss, da entlang der Kuhlenstraße ein Parkstreifen eingerichtet werden soll. 

 

Im vergangenen Jahr wurde ursprünglich davon ausgegangen, dass notwendige Anschlussleitungen des Regenwasserkanals zu den Grundstücken bereits bestehen würden. Das Ergebnis genauerer Untersuchungen (Kanalbefahrung mit einer Kamera) ergab jedoch für das dortige Gebiet keine Anschlussmöglichkeiten, so dass nunmehr ein neuer Anschuss in der Kuhlenstraße herzustellen ist. Aufgrund der vorgenannten Änderungen und unter Berücksichtigung des derzeitigen Preisniveaus belaufen sich die Gesamtkosten der Maßnahme auf gerundet 200.000 Euro (einschließlich Ingenieurgebühren). Unter Berücksichtigung der vorhandenen Haushaltsmittel in 2018 sind im Haushalt 2019 insofern noch weitere 116.000 Euro bereitzustellen.

(siehe TOP „Haushalt 2019“ Beschlussvorlage Nr. 18/0475)

 

 

Hinweise:

Da für das fast fertig gestellte Kirchengebäude die Oberflächenentwässerung kurzfristig an das städtische Regenwasserkanalnetz anzuschließen ist, soll der oben genannte Regenwasserkanalanschluss mit den erforderlichen Hausanschlussleitungen bereits in Kürze hergestellt werden. Damit die Kirche schon vorzeitig genutzt werden kann, wird mit einfachen Mitteln eine provisorische Befestigung der erforderlichen Laufwege hergestellt, da die Käufer aus dem Kaufvertrag einen Anspruch auf eine ordnungsgemäße Erschließung haben. Dies ist mit den Vertretern der Kirche so abgesprochen worden.

Wegen der noch nicht absehbaren Bebauung des Nachbargrundstücks wäre eine andere Vorgehensweise auch nicht sinnvoll gewesen, da unsere Erschließungsmaßnahme (insbesondere die Herstellung der hochwertigen Pflasterung) erst nach Abschluss der Hauptbauarbeiten auf den anliegenden Grundstücken erfolgen sollte.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Keine