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Vorlage - 19/0621  

 
 
Betreff: Beteiligung an der Ammerländer Wohnungsbaugesellschaft mbH;
Erhöhung des Stammkapitals der Gesellschaft durch die Umwandlung der "Anderen Gewinnrücklagen " in "Gezeichnetes Kapital"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Finanzen Bearbeiter/-in: Busch, Rico
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Westerstede Entscheidung
02.07.2019 
Sitzung des Rates der Stadt Westerstede (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Vertreter der Stadt Westerstede in der Gesellschafterversammlung der Ammerländer Wohnungsbaugesellschaft mbH werden angewiesen wie folgt zu beschließen:

 

Der Umwandlung der „Anderen Gewinnrücklage“ i. H. v. 4.603.500 € in „Gezeichnetes Kapital“ unter Beibehaltung der bisherigen Beteiligungsverhältnisse wird zugestimmt.

 

Der Erhöhung der „Gesellschaftsvertraglichen Rücklage“ gem. § 14 des Gesellschaftsvertrages von 300.000 € um 2.257.500 € auf 2.557.500 € wird zugestimmt.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Die Stadt Westerstede ist mit einer Einlage i. H. v. 19.470 € (3,81%) an der Ammerländer Wohnungsbau mbH (AWG) beteiligt. Im Rahmen der Beschlussfassung über die Gewinnverwendung des Jahresergebnisses 2017 wurde im Aufsichtsrat der AWG unter Beteiligung des örtlichen Rechnungsprüfungsamtes eine Grundsatzdiskussion über die Rechtmäßigkeit einer Dividendenausschüttung i. H. v. 100% auf das Stammkapital im Hinblick auf § 149 NKomVG (Höhe der marktüblichen Verzinsung des Eigenkapitals) geführt. Als Ergebnis wurde zur Vermeidung von zukünftigen Diskussionen sowie zur rechtlichen und bilanztechnischen Klarstellung hierzu vom Aufsichtsrat der Gesellschafterversammlung vorgeschlagen, das Stammkapital durch eine Umwandlung eines Teils der „Anderen Gewinnrücklagen“ in „Gezeichnetes Kapital“ (=Stammkapital) zu erhöhen. Dadurch werde bei der AWG die Kapitalbasis gestärkt und durch die Ausweisung als Stammkapital werde eine höhere Bindung der Kapitalmittel an das Unternehmen erreicht.

 

Mit Schreiben vom 22.05.2019 hat die Gesellschaft die Stadt Westerstede über die geplante Umwandlung informiert und eine Anpassung des Stammkapitals auf 5.115.000 € vorgeschlagen (s. Anlage 1). Die Erhöhung soll dabei unter Wahrung der bisherigen Beteiligungsverhältnisse erfolgen, wodurch sich die neuen absoluten Anteile am Stammkapital um den Faktor 10 erhöhen. Für die Anteilseigner der AWG ergeben sich keine Zahlungsverpflichtungen. Auch bilanztechnisch bzw. haushaltsmäßig wirkt sich eine Stammkapitalveränderung bei den kommunalen Gesellschaftern nicht aus. Lediglich im Beteiligungsbericht ist die (korrigierte) Stammeinlage auszuweisen. Da dem Unternehmen faktisch kein neues Kapital zugeführt wird, bestehen grundsätzlich auch keine weiteren materiellen Folgewirkungen. Insbesondere verändert sich auch die Haftungsposition der Gesellschafter nicht, da zusätzliche Nachschusspflichten nicht entstehen. Die Verfahrenskosten (Notar bzw. Handelsregister) werden von der AWG getragen.

 

Finanzwirtschaftlich ist die Umwandlung für die Gesellschaft ohne Risiko umsetzbar. Es ist ein ausreichender Rücklagenbestand in den „Anderen Gewinnrücklagen“ vorhanden, so dass die Umwandlungsfähigkeit des Rücklagenbestandes auch gegeben ist. Hinsichtlich der Finanzdaten wird auf die anliegende Darstellung der Anlage 2 verwiesen. Für das Jahr 2018 liegt noch kein endgültiger Abschluss vor, aber auch für das Jahr 2018 werden ein positiver Abschluss und damit eine Zunahme der Rücklagen erwartet.

 

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 2 Anlage 2_Übersicht Eigenkapitalentwicklung AWG (272 KB)