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Vorlage - 17/0068  

 
 
Betreff: RHODO 2018 - Gewerbliche Standgelder
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Immobilien, Wirtschaftsförderung und Marketing Bearbeiter/-in: Klaproth, Karin
Beratungsfolge:
Wirtschaftsausschuss Vorberatung
07.03.2017 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Tourismus, Märkte und Mobilität ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Westerstede Entscheidung
28.03.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Westerstede ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

Die Standmieten für die gewerbliche Ausstellung anlässlich der RHODO 2018 werden wie folgt festgesetzt:

 

Freigelände:

-          33,00 €/m² netto bei einer Mindestmiete von 297,00 € netto zzgl. der Kosten für über die Stadt bezogene Zelte/Ausstattung.

 

Die Ausstellungsleitung wird ermächtigt,

- für Westersteder Unternehmen, die im Freigelände in einem besonderen Bereich die Ausstellung eigenständig gestalten oder Gemeinschaftsstände besetzen,

- für Ausstellungsstände im Freigelände mit einer Größe von über 100 m² und

- für Stände von gemeinnützig wirkenden Einrichtungen

einen Nachlass von bis zu 25 % auf die Flächenpreise zu gewähren.

 

 


Sachverhalt:

 

Die Finanzierung der RHODO-Veranstaltung wird neben der Haupteinnahme aus Eintritts­geldern zu einem nicht unerheblichen Teil über die Vergabe der gewerblichen Standflächen sichergestellt.

 

Gab es zur RHODO 2014 noch die Gewerbeschau in den Großzelten, so ist nunmehr im Rahmen der Neuausrichtung der RHODO und zur Qualitätssteigerung auf die Gewerbezelte verzichtet worden. Die Gewerbezelte sind rückwirkend als qualitativ geringwertige Ausstellungsfläche zu werten und haben nach abschließender Betrachtung der RHODO 2014 lediglich einen Kostenbeitrag von lediglich rd. 15.500,00 Euro erwirtschaftet.

 

Zur RHODO 2018 wird die gewerbliche Ausstellerfläche daher im Freigelände eingebunden, indem dort ausgesuchte Aussteller in Pagodenzelten ihre Waren und Dienstleistungen anbieten können. Die Zelte werden dabei als durchlaufender Posten von der Stadt Westerstede gestellt. Damit wird das Ziel verfolgt, ein einheitliches und wertigeres Erscheinungsbild zu gewährleisten. Die Kosten für die zu beziehenden Zelte - bei Maßen von 5mx5m rd. 525,00 € (netto)/Zelt, bei 3mx3m rd. 410,00 € (netto) /Zelt, 10mx10m rd. 2.600,00 € (netto)/Zelt - werden an die jeweiligen Nutzer weitergegeben. Eigene Zelte der Aussteller sollen nur im Ausnahmefall zugelassen werden, soweit diese der angestrebten Gestaltung entsprechen.

 

Die Gesamtfläche für die gewerblichen Aussteller misst rd. 1.640m² zzgl. rd. 450m² für den sog. Cash&Carry-Bereich (Pflanzenmarkt), insgesamt ca. 350m² weiniger gewerbliche Fläche im Freigelände als zur RHODO 2014. Die Aussteller werden passend zum Leitbild „Gesundheitsstadt im Grünen“ verstärkt unter dem Fokus Garten/Natur // Gesundheit/Wellness/Freizeit stehen, um eine qualitative Aufwertung der RHODO zu erreichen. Entsprechende Aussteller werden recherchiert und sorgfältig ausgewählt.

 

In Anbetracht der erwarteten Qualitätssteigerung der RHODO 2018 sowie der allgemeinen Kostensteigerung innerhalb der letzten vier Jahre sollten die Standgelder mit 33,00 €/m² festgesetzt werden, wodurch sie sich im Vergleich zur RHODO 2014 um 6,00 €/m² erhöhen. Die Standgelder entsprechen dabei noch den Standmieten eines Reihenstandes in den Großzelten zur RHODO 2014, die einzelnen Stände erfahren jedoch aufgrund Ihrer Einzellage im Freigelände in einer Pagode eine Aufwertung im Vergleich zu einem Reihenstand im Großzelt. Überdies entspricht das Standgeld denen vergleichbarer Veranstaltungen.

 

Die in dem Beschlussvorschlag enthaltene Regelung zur Nachlassgewährung nimmt die Erfahrungen anlässlich der Standvergabe aus den vergangenen RHODO-Veranstaltungen nebst der Beschlusslage der Gremien auf, in sachlich begründeten Fällen anhand der Grundsätze eine für die Aussteller akzeptable Regelung zu finden. Neben den gewerblichen Gemeinschaftsständen zielt diese Möglichkeit auch auf die meist gastronomischen Angebote der gemeinnützig tätigen Organisationen (sog. Serviceclubs, Vereine …) ab, die einerseits über die RHODO Einnahmen für den jeweiligen gemeinnützigen Zweck erwirtschaften, andererseits aber in Konkurrenz zu den gewerblichen Anbietern tätig sind. Um hier einen ausgleichenden Mittelweg einzugehen, sollten das jeweilige Engagement, die örtliche Kooperation oder auch eine besondere Größe des Standes über einen Nachlass berücksichtigt werden.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 


Anlage/n: