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Vorlage - 17/0071  

 
 
Betreff: RHODO 2018 - Kostenbeteiligung der Baumschulen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Immobilien, Wirtschaftsförderung und Marketing Bearbeiter/-in: Schneider, Talke
Beratungsfolge:
Wirtschaftsausschuss Vorberatung
07.03.2017 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Tourismus, Märkte und Mobilität ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Westerstede Entscheidung
28.03.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Westerstede ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Die finanzielle Beteiligung der Baumschulen an der Umsetzung der RHODO 2018 wird wie folgt festgelegt (netto-Werte):

 

1) Freigelände:

Für die Bepflanzung des Freigeländes mit Ausnahme der Sponsorengärten erhalten die Baumschulen eine Entschädigung in Höhe von 20,00 €/m². Baumschulen, die lediglich Pflanzen zur Verfügung stellen, erhalten eine Entschädigung in Höhe von 10,00 €/m² Beetfläche. Für die Ausstellung/Lieferung von größeren Solitärpflanzen ist eine pauschale Entschädigung entsprechend der Art und Größe bzw. des logistischen Aufwandes zu vereinbaren.

 

2) Pflanzenhalle:

Für die Ausstellung in den RHODO-Zelten zahlen die Baumschulen an die Stadt Westerstede ein nach der Höhe der Besucherzahlen wie folgt gestaffeltes Standgeld:

- bei über 100.000 Besuchern wird von einer Kostenbeteiligung abgesehen

- 90.001 bis 100.000 Besucher - 5,00 €/m²

- 80.001 bis 90.000 Besucher - 10,00 €/m²

- 70.001 bis 80.000 Besucher - 15,00 €/m²

- 60.001 bis 70.000 Besucher - 20,00 €/m²

- 50.000 bis 60.000 Besucher - 25,00 €/m²

 

Bei einer Besucherzahl unter 50.000 sind die tatsächlichen Kosten für die Bereitstellung der Rhodo-Halle abzurechnen und auf die beteiligten Baumschulbetriebe umzulegen.

 

 


Sachverhalt:

 

Die finanziellen Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit zwischen der Stadt Westerstede und den beteiligten Baumschulbetrieben zur Umsetzung der RHODO 2018 sind – wie zu den vergangenen RHODO-Veranstaltungen auch - festzulegen. Dabei wird zwischen der „Entlohnung“ der Betriebe für die Pflanz- und Gestaltungsarbeit im sog. Freigelände und der Kostenbeteiligung für die betriebliche Pflanzenausstellung in den RHODO-Zelten unterschieden.

 

Freigelände:

Im Freigelände werden ca. 3.950m² von den Baumschulbetrieben bepflanzt. Durch die Vermischung von Gewerbeständen und Beetflächen steigt damit die Flächenzahl um ca. 450m² im Vergleich zur RHODO 2014. Der einzelbetriebliche Aufwand – inkl. der umfangreichen Vorarbeiten durch Auswahl und Vorbereitung der Pflanzen (u.a. Vortrieb bzw. verlangsamter Austrieb durch Kühlung) - liegt dabei weit über der in den letzten Jahren gezahlten pauschalen Entschädigung in Höhe von 20,00 €/m². Neben den reinen Gestaltungsarbeiten übernehmen die Betriebe die Bewässerung und sichern einen zeitgerechten Austausch verblühter Pflanzen. Die anschließende Verwendung der Pflanzen ist ebenfalls mit erhöhtem Erhaltungsaufwand verbunden (Bewässerung, Rückführung in die Bestandsquartiere etc.). Insoweit stellt die von der Stadt Westerstede signalisierte Entschädigung eine Art Anerkennungsbetrag dar, eine Vollkostenabdeckung soll und kann damit nicht verbunden werden.

 

RHODO-Zelte:

In diesem Bereich der Ausstellung präsentieren sich die teilnehmenden Betriebe mit einer individuellen Gestaltung der gebuchten Bereiche von insgesamt ca. 665 m² und nutzen diesen Teil u.a. für eigene Pflanzen-Neuheiten und die jeweiligen betrieblichen Schwerpunkte. Damit reduziert sich die Fläche im Vergleich zur RHODO 2014 um rd. 300m². Dieses resultiert hauptsächlich aus der Iglu-Form der neuen RHODO-Zelte sowie aus der Erkenntnis der RHODO 2014, dass sich die Gewinnung von Baumschulbetrieben für die Beetgestaltung in den RHODO-Zelten mit Blick auf deren Gesamtaufwand als etwas schwieriger gestaltete.

 

Nach bisheriger Beschlusslage sind von den Betrieben für diese Pflanzflächen grds. Standgelder zu entrichten, wobei die Höhe vom jeweiligen Erfolg, gemessen an den Besucherzahlen, abhängig gemacht wurde. Die in dem Beschlussvorschlag dargestellte Staffelung entspricht der Regelung der vorangegangenen RHODO-Veranstaltungen aus 2010 und 2014. Mit dieser Staffelung werden die Baumschulbetriebe an dem Erfolgsrisiko „Besucherzahl“ beteiligt und gleichzeitig das Bestreben der Betriebe gestärkt, über eine wiederum qualitativ und kreativ gestaltete Pflanzenausstellung das Interesse der Besucher an der RHODO zu halten und damit der Veranstaltung einen dauernden Erfolg zu garantieren. Mit dieser finanziellen Beteiligung – je nach Besucherzahl - würde ein Teil der Gesamtkosten für die Zelte, die Technik und sonstige Materialien abgedeckt, der restliche Teil wäre über die Eintrittsgelder und Sponsoren zu finanzieren.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 


Anlage/n: