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Vorlage - 16/0008  

 
 
Betreff: Neufassung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Hössensportzentrum
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Leitung Dezernat II Bearbeiter/-in: Pistoor, Wilfried
Beratungsfolge:
Hössenausschuss Vorberatung
28.11.2016 
Sitzung des Hössenausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Westerstede Entscheidung
13.12.2016 
Sitzung des Rates der Stadt Westerstede ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Die anliegende Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Hössensportzentrum wird beschlossen.

 

 


Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 21.11.2016 beantragt die CDU/FDP/Rowold-Gruppe eine Änderung der Betriebssatzung des Hössensportzentrums. Im Kern geht es

a)      um die Änderung der Ausrichtung des Eigenbetriebes von einem wirtschaftlichen Unternehmen zu einer wirtschaftlich arbeitenden kommunalen Einrichtung

b)      um die Änderung der Anzahl der Ausschussmitglieder von bisher 10 auf 9 Vertretern des Rates

c)      um den Verzicht auf die Vertreter und Vertreterinnen der Bediensteten mit Stimmrecht im Ausschuss

Bereits mit der am 1.11.1999 vom Rat der Stadt beschlossenen Änderung der Betriebssatzung wurde in § 1 der Satzung der Begriff „wirtschaftliches Unternehmen“ durch „Einrichtung“ ersetzt. Darüber hinaus wurde ein zusätzlicher Satz „Der Eigenbetrieb wird nicht mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben“ hinzugefügt. In der Begründung zu dieser Satzungsänderung wurde konkret darauf hingewiesen, dass das Hössensportzentrum in erster Linie eine öffentliche Aufgabe erfülle. Hier wurde also die eindeutige Abkehr vom „wirtschaftlichen Unternehmen“ festgeschrieben. Das ist jedoch nicht gleichbedeutend mit der Abkehr vom wirtschaftlichen Handeln. Auch in einem dauerhaft defizitären Betrieb ist wirtschaftliches Handeln angesagt. Im Gegenteil, die Daseinsvorsorge in der Kommune mit sportlichen Einrichtungen, insbesondere einem sehr kostenträchtigen Schwimmbad, sollte durch die betriebswirtschaftliche Ausrichtung gerade über die Mischkalkulation mit den gewinnbringenden Beherbergungsbetrieben finanziell tragbar sein. Lediglich die unternehmerische Absicht der Gewinnerzielung kann zumindest für den gesamten Eigenbetrieb nicht aufrechterhalten werden, nur für einzelne Teile des Betriebes. Die Daseinsvorsorge ist eine öffentliche Aufgabe und damit auch nicht der Gewinnerzielung zuträglich.

Somit ist der Eigenbetrieb laut Satzung von 1999 bereits eine wirtschaftlich arbeitende kommunale Einrichtung und eben kein wirtschaftliches Unternehmen (mehr). Die tatsächliche Betätigung des Eigenbetriebes deckt sich insoweit auch mit der Formulierung in § 1 in der Fassung von 1999.

Laut Antrag soll der Hössenausschuss zukünftig aus neun Vertreterinnen und Vertretern des Rates bestehen und darüber hinaus keine stimmberechtigten Bediensteten des Eigenbetriebes.

Während die Festlegung der Zahl der Ausschussmitglieder aus der Mitte des Rates in der ausschließlichen Zuständigkeit des Rates liegt, war zu prüfen, ob ein Verzicht auf die bislang stimmberechtigen Vertreterinnen und Vertreter der Bediensteten rechtskonform ist.

Nach § 110 NPersVG sind „Einrichtungen der öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung ihre kaufmännisch geführten Betriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit …, die überwiegend wirtschaftliche Aufgaben erfüllen“.

Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, müssen dem Werksausschuss auch Vertreter der Beschäftigten angehören. Unter diesem Gesichtspunkt war also ab der Fassung der Betriebssatzung von 2000 eine zwingende Beteiligung des Personals im Werksausschuss nicht mehr gegeben.

Als Ergebnis dieser Prüfung bleibt festzuhalten, dass eine Vertretung der Beschäftigten im Werksausschuss des Eigenbetriebes Hössensportzentrum mit Änderung der Betriebsausrichtung und damit mit Änderung des § 1 der Betriebssatzung nicht zwingend erforderlich ist. Voraussetzung für den Verzicht auf die Beteiligung der Bediensteten durch Stimmrecht im Werksausschuss ist jedoch eine entsprechende Änderung des § 4 Abs. 2 der Betriebssatzung.

In § 4 Absatz 2 der Satzung wurde die Anzahl der Mitglieder aus dem Rat von 10 auf 9 geändert. Der zweite Halbsatz „und drei Vertreter/in der Bediensteten mit Stimmrecht“ wurde ersatzlos gestrichen.

In der konstituierenden Sitzung des Rates am 8.11.2016 wurde u. a. beschlossen, dass der Jugendbeirat und der Seniorenbeirat jeweils einen beratenden Vertreter bzw. eine beratende Vertreterin in den Ausschuss entsenden können. Diese Regelung wurde nicht in die Satzung auf genommen, weil der Rat von dieser Möglichkeit jederzeit auch ohne satzungsrechtliche Regelung Gebrauch machen kann.

 

Verwaltungsseitig werden zu § 5 Absatz 2 zwei Änderungen vorgeschlagen:

In Absatz 2 Ziffer 2 ist bislang geregelt, dass der Hössenausschuss für Vergaben in unbegrenzter Höhe zuständig ist, soweit nicht die Zuständigkeit der Betriebsleitung gegeben ist (bis 30.000 €). Hierzu wird der Vorschlag unterbreitet, diese Ermächtigung zu begrenzen auf eine Wertgrenze von 250.000 €. Vergaben über diesen Betrag hinaus würden dann in die Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses fallen.

 

In Absatz 2 Ziffer 8 ist bislang geregelt, dass der Hössenausschuss über alle Betriebsangelegenheiten, soweit nicht der/die Betriebsleiter/in, der Verwaltungsausschuss, der Rat oder der Bürgermeister zuständig sind. Hierbei handelt es sich um eine sogenannte Lückenkompetenz. Gleichzeitig hat aber auch der Verwaltungsausschuss nach dem KomVG eine Lückenkompetenz. Da eine zweifache Lückenkompetenz nicht anwendbar ist, wird vorgeschlagen, den Verwaltungsausschuss aus der Aufzählung in Ziffer 8 zu streichen. Damit liegt dann die Lückenkompetenz ausschließlich beim Hössenausschuss

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

 


Anlage/n:

Antrag der CDU/FDP/Rowold-Gruppe vom 21.11.2016

Entwurf der Neufassung der Betriebssatzung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 161122 CDU FDP ROWOLD Antrag - Eigenbetrieb Hössen - Satzung 2016 (95 KB)      
Anlage 2 2 Betriebssatzung -Fassung 2016 (203 KB)