Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss:
1) Der Jahresabschluss 2020 wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG in der vorliegenden Form
beschlossen.
2) Der Rat der Stadt Westerstede erteilt dem Bürgermeister die Entlastung für das Haushaltsjahr 2020.
3) Die im ordentlichen und außerordentlichen Ergebnishaushalt erwirtschafteten
Überschüsse / Fehlbeträge werden wie im Sachverhalt aufgeführt beschlossen (Ergebnisverwendungsbeschluss).