Auf die Erhebung von Kitabeiträgen wird ohne Anerkennung einer Rechtspflicht für die Dauer der von der Landesregierung angeordneten Schließung der Kindertagesstätten rückwirkend ab dem 16.03.2020 verzichtet. Ebenso wird für diesen Zeitraum auf die Erhebung der Verpflegungskostenpauschale verzichtet.
19.05.2020 - Sozialausschuss
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag an den Rat:
Auf die Erhebung von Kitabeiträgen wird ohne Anerkennung einer Rechtspflicht für die Dauer der von der Landesregierung angeordneten Schließung der Kindertagesstätten rückwirkend ab dem 16.03.2020 verzichtet. Ebenso wird für diesen Zeitraum auf die Erhebung der Verpflegungskostenpauschale verzichtet.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
09.06.2020 - Rat der Stadt Westerstede
Ö 8.3.1 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Auf die Erhebung von Kitabeiträgen wird ohne Anerkennung einer Rechtspflicht für die Dauer der von der Landesregierung angeordneten Schließung der Kindertagesstätten rückwirkend ab dem 16.03.2020 verzichtet. Ebenso wird für diesen Zeitraum auf die Erhebung der Verpflegungskostenpauschale verzichtet.