Beschlussvorschlag den Verwaltungsausschuss:
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 66 D - Erweiterung Industriegebiet Moorburg - im Verfahren nach § 13a BauGB wird beschlossen. Der Flächennutzungsplan wird im Zuge der 136. Berichtigung angepasst.
Die Verwaltung wird mit der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt.
Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage im Rathaus öffentlich ausgelegt werden.