Die Richtlinie für die Überlassung von städtischen Schulräumen und Schuleinrichtungen für schulfremde Zwecke wird beschlossen und tritt zum 01.07.2023 in Kraft.
09.05.2023 - Schulausschuss
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschluss: Dem Verwaltungsausschuss wird vorgeschlagen:
Die Richtlinie für die Überlassung von städtischen Schulräumen und Schuleinrichtungen für schulfremde Zwecke wird beschlossen und tritt zum 01.07.2023 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen =11
Nein-Stimmen =2
Dem Beschlussvorschlag wurde somit mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen zugestimmt.
27.06.2023 - Rat der Stadt Westerstede
Ö 8.3.2 - (offen)
Beschluss:
Die Richtlinie für die Überlassung von städtischen Schulräumen und Schuleinrichtungen für schulfremde Zwecke wird inklusive der nachfolgenden Änderung beschlossen. Zur Sicherung der demokratischen Arbeit in Westerstede ist dabei das Forum der Oberschule von § 1 Absatz 1 Satz 3 für die Durchführung von Mitglieder- und Aufstellungsversammlungen der Westersteder Ortsverbände der politischen Parteien und Wählergemeinschaften ausgenommen. Diese Ausnahme gilt allerdings nicht zwei Monate vor jeglichen Wahlen, Abstimmungen oder Entscheiden.