1) Der Jahresabschluss 2015 wird gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG in der vorliegenden Form beschlossen.
2) Der Rat der Stadt Westerstede erteilt dem Bürgermeister die Entlastung für das Haushaltsjahr 2015.
3) Die im ordentlichen und außerordentlichen Ergebnishaushalt erwirtschafteten Überschüsse/Fehlbeträge werden wie im Sachverhalt aufgeführt beschlossen (Ergebnisverwendungsbeschluss).
29.05.2018 - Haushaltsausschuss
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag an den Rat:
1) Der Jahresabschluss 2015 wird gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG in der vorliegenden Form beschlossen.
2) Der Rat der Stadt Westerstede erteilt dem Bürgermeister die Entlastung für das Haushaltsjahr 2015.
3) Die im ordentlichen und außerordentlichen Ergebnishaushalt erwirtschafteten Überschüsse/Fehlbeträge werden wie im Sachverhalt aufgeführt beschlossen (Ergebnisverwendungsbeschluss).
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
26.06.2018 - Rat der Stadt Westerstede
Ö 8.2.2 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
1) Der Jahresabschluss 2015 wird gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG in der vorliegenden Form beschlossen.
2) Der Rat der Stadt Westerstede erteilt dem Bürgermeister die Entlastung für das Haushaltsjahr 2015.
3) Die im ordentlichen und außerordentlichen Ergebnishaushalt erwirtschafteten Überschüsse/Fehlbeträge werden wie im Sachverhalt aufgeführt beschlossen (Ergebnisverwendungsbeschluss).