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Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 24/1620 und bittet Herrn Leffers um nähere Erläuterungen. Herr Leffers stellt den Geltungsbereich und die Einteilung der unterschiedlichen Nutzungen (Wohnnutzung, Sondergebiet für gesundheitliche Zwecke und Einrichtungen, Sondergebiet) vor. Da die Grundziele der künftigen Planung verfestigt seien, könne, auch als Signal für den Vorhabenträger, der Aufstellungsbeschluss gefasst werden. Innerhalb der Planung seien die Themen der Erschließung, der Regenrückhaltung, aber auch der Schutz der umliegenden Nutzungen, insbesondere der Deula, zu betrachten. Im Weiteren werde davon ausgegangen, dass die erwähnte Sondergebietsnutzung zeitnah weiter konkretisiert und hierüber in einem der nächsten Ausschusssitzungen berichtet werden könne. Ratsherr Kroon merkt an, dass das zu planende Gebiet sicherlich einige Einschränkungen hinsichtlich der Bebaubarkeit mit sich bringe und die Deula im Verfahren eine wichtige Rolle spiele. Für die verkehrliche Entwicklung im Kreuzungsbereich „Jahnallee“/“Max-Eyth-Straße“ sie die Planung eine Chane um eine klare Verkehrssituation zu erwirken. Ratsherr Schmidt-Berg unterstreicht die Aussagen seines Vorredners und fügt hinzu, dass hier eine sinnvolle Verdichtung in guter Lage angestrebt werde, die zu unterstützen sei. Grundlegend positiv sieht auch Ratsherr Hots dieses Vorhaben, jedoch betont er ebenfalls, dass die DEULA dringend gesichert und berücksichtigt werden müsse. Auf Nachfrage von Ratsherrn Töpfel bestätigt Herr Leffers die Geschwindigkeitsbegrenzung von 50km/h auf der Kuhlenstraße. Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss: Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 134 – Bereich Max-Eyth-Straße / Kleine Norderbäke, im Verfahren nach § 13a BauGB - wird gemäß § 2 Absatz 1 BauGB beschlossen. Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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