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Auszug - Satzung der Stadt Westerstede über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindertagesstättenplätzen - Kosten der Mittagsverpflegung, Anlage 1 der Satzung  

 
 
Sitzung des Sozialausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Sozialausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 26.02.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:40 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 2, 26655 Westerstede
23/1488-01 Satzung der Stadt Westerstede über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindertagesstättenplätzen
- Kosten der Mittagsverpflegung, Anlage 1 der Satzung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
23/1488
Federführend:Amt für Bildung und Leben Bearbeiter/-in: Pottek, Karen
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Pottek berichtet in Bezug auf die Beschlussvorlage, dass nach der derzeitigen Satzung die Gebühren für die Mittagsverpflegung in den Kitas kostendeckend zu erheben sei. Diese Kostendeckung beinhalte dann neben den eigentlichen Kosten des Caterers beispielsweise auch Personal- und Energiekosten.

Es sei vorgesehen, zukünftig nur noch den reinen Cateringpreis von den Eltern zu erheben, um bei den Eltern eine Entlastung zu erzielen. Diese Regelung finde sich so auch schon im Schulbereich wieder. Mit einem entsprechenden Beschluss sei auch eine Änderung der Gebührensatzung verbunden.

Ratsfrau Demirbilek betont, dass aus ihrer Sicht ein Preis von 5,89 € pro Essen nicht hinnehmbar sei und insbesondere auch Familien mit mehreren Kindern vor eine Herausforderung stelle. Dazu erwidert Frau Pottek, dass mit dem Beschlussvorschlag beabsichtigt sei, zukünftig nur den reinen Essenspreis an die Eltern weiterzugeben. Der benannte Betrag von 5,89 € hingegen würde neben den erwarteten Cateringkosten auch die durch die Stadt zu subventionierenden Hauswirtschafts- und Bewirtschaftungskosten enthalten, welche gerade nicht mehr auf die Eltern umgelegt werden sollen.

Ratsherr Schmidt-Berg befürwortet die vorgeschlagene Regelung, hinterfragt jedoch, warum keine automatische Kostenerstattung an die Eltern möglich sei. Hierzu erläutert Frau Pottek, dass der Aufwand dabei für die Verwaltung zu hoch sei. Zudem sei dabei zu bedenken, dass es auch noch andere Trägerschaften im Stadtgebiet gebe, die dann ebenso verfahren müssten.

Herr Goletz begrüßt den Beschlussvorschlag, gibt jedoch zu bedenken, dass der derzeitige Cateringpreis von 4,30 € insbesondere für Krippenkinder zu hoch sei. Daher wäre ggf. der Cateringanbieter zu überdenken. Alternativ müsste das Hössensportzentrum als derzeitiger Caterer der städtischen Einrichtungen die Gebührenkalkulation überprüft und zukünftig ggf. differenzierte Beträge zwischen Schule und Kita anbieten. Der Stadtelternrat wird zuständigkeitshalber einen entsprechenden Antrag im Sportausschuss stellen.

Ratsherr Kroon befürwortet, diese Thematik direkt im zuständigen Sportausschuss zu besprechen, weist jedoch darauf hin, dass auch die Qualität des Essens im Vordergrund stehen müsse.

Ratsherr Kurt gibt zu bedenken, dass der Aufwand eines Caterers immens sei. Selbst bei der Lieferung von kleineren Portionen für den Kitabereich hätten der Caterer unveränderte Personal-, Energie- und Transportkosten. Der derzeit angebotene Preis sei daher durchaus fair.

Ratsfrau Beeken berichtet, dass bei der Besichtigung der Kita Hössennest erwähnt wurde, dass dort die Essenslieferung über Firma Götterspeisen (Standort Weyhe) zu einem günstigeren Preis erfolge. Ihr sei jedoch auch wichtig, dass die dann anfallenden Transportwege aus ökologischen Gründen zu bedenken seien.

Ratsherr Eilers betont, dass die Preisdiskussion im Sportausschuss zu erfolgen habe. Der hier beabsichtigen Subvention für den Bereich der Hauswirtschafts- und Bewirtschaftungskosten stehe er positiv gegenüber.

Ratsfrau Demirbilek hinterfragt, ob es auch möglich sei, dass Eltern vorab bestimmen könnten, ob ihr Kind an der Mittagsverpflegung teilnimmt oder davon abgemeldet wird. Dies sei in der Schule schließlich auch möglich. Dazu führt Frau Pottek aus, dass dies im Kita-Bereich aus pädagogischen Gründen nicht möglich sei. Zum einen sind lediglich etwa 200 Kinder von der Mittagsverpflegung betroffen. Sie seien insbesondere die Kinder in den Ganztagsgruppen. Hierzu sei man der Auffassung, dass Kinder in einer Ganztagsbetreuung auch eine warme Mittagsverpflegung benötigen. Das dortige Personal könne auch nicht eine individuelle Mittagsverpflegung in den betreffenden Gruppen leisten. Zudem gebe es in den Einrichtungen auch pädagogische Konzepte nach denen gearbeitet werde und nach denen den Kindern auch eine gewisse Esskultur beigebracht werden solle. Vor diesem Hintergrund sei die Teilnahme in den entsprechenden Gruppen verpflichtend.

Ratsherr Lukoschus ergänzt dazu, dass für Kinder, die ganztägig in einer Einrichtung seien, auch eine Mittagsverpflegung benötigen. Für gutes und gesundes Essen sei der Preis des Caterers auch zu akzeptieren. Für Familien, die sich die Mittagsverpflegung nicht leisten können, bestünde zudem die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung.


Beschluss:

Dem Verwaltungsausschuss wird vorgeschlagen:

Die Stadt Westerstede übernimmt ab dem Kindergartenjahr 2023/24 die Hauswirtschafts- und Bewirtschaftungskosten für die Mittagsverpflegung in den Kindertagesstätten. Die Nutzer zahlen künftig lediglich den reinen Essenspreis des Caterers als monatliche Pauschale aus­gehend von 18,66 Betreuungstagen im Monat. Der Betrag ist jährlich zum 01.08. auf die tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen. § 2 Abs. 2 sowie Anlage 1 der Gebührensatzung werden entsprechend geändert.


Abstimmungsergebnis:


Einstimmig.