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Die Ausschussvorsitzende, Ratsfrau Welter, bittet Frau Dierßen um kurze Erläuterung. Frau Dierßen stellt die Vorlage vor und weist darauf hin, dass der Planansatz für das Haushaltsjahr 2023 der Nachtragshaushaltssatzung entspreche. Das derzeitige Berichtsergebnis läge bei ca. 7,6 Mio. Euro und sei somit höher als das in der Nachtragssatzung geplante Ergebnis. Insgesamt sei zu erkennen, dass die Personalaufwendungen geringer gewesen seien als geplant. Die geringeren Aufwendungen in diesem Bereich lassen sich auf die geringer ausgefallenen Tarifverhandlungen und erst später besetzte Stellen zurückführen. Zudem stellen die Steuereinnahmen (Gewerbesteuer, Hundesteuer, Grundsteuer) einen großen Posten auf der Seite der Erträge dar. Allerdings weist Frau Dierßen auch darauf hin, dass noch Buchungen in 2023 zu tätigen seien. Weiterhin gibt sie einen Einblick in die gebildeten Haushaltsreste für die Jahre 2022 und 2023. Im Haushaltsjahr 2023 seien knapp 17 Mio. Euro Haushaltsreste im investiven Bereich gebildet worden. Diese umfassen u.a. den Ankauf des Rathauses zum Stadtpark oder den Neubau der Oberschule. Ein Schwerpunkt der gebildeten Haushaltsreste im Aufwandsbereich sei die Gebäudeunterhaltung und die Beschaffung für Schutzausrüstung im Feuerwehrwesen. In diesen Bereichen seien die Aufträge oft bereits vergeben worden, aber die Ausführung hätte nicht mehr im Haushaltsjahr 2023 erfolgen können, sondern erst im Haushaltsjahr 2024. Ratsherr Hots bedankt sich für die gute Darstellung. Es sei positiv hervor zu heben, dass aus dem ursprünglich geplanten Fehlbedarf ein Überschuss entstanden sei. Auf Nachfrage erläutert Frau Dierßen, dass ein Großteil der Steuereinnahmen durch die Erhebung von Gewerbesteuern entstehe. Zudem sei der Finanzausgleich im Bereich der Zuwendungen berücksichtigt worden. Der Finanzausgleich werde nicht aus dem Ergebnishaushalt, sondern aus dem Finanzhaushalt errechnet, da es auf die tatsächlichen Einzahlungen ankomme. Für 2024 werden geringere Erträge verzeichnet, da die Einzahlungen im Berechnungszeitraum für den Finanzausgleich nicht das Niveau des Vorjahres erreicht haben. |
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