Bürgerinformationssystem
Herr Leffers erläutert die der Beschlussvorlage beigefügten Listen von Baumfällungen und Baumpflanzungen. Es seien Bestandsbäume und im Straßenraum wild aufgeschossene Bäume zu unterscheiden. Bei den Baumpflanzungen seien sowohl Einzelbäume als auch Baumgruppen verzeichnet. Ziergehölze wie z.B. die Entnahme der Zieräpfel und Zierkirschen aus den Kübeln bei der EWE seien zahlenmäßig nicht eingerechnet. Das Verhältnis von Baumfällungen zu Baumpflanzungen betrage zurzeit 1:1,5 und erfülle derzeit noch nicht die gewünschte Quote von 1:3. Auf Nachfrage von Ratsfrau Kundt-Bergmann bezüglich des Übertrages der errechneten Fehlsumme in das Folgejahr erläutert Herr Leffers die Berechnung der Quote. Aktuell seien lediglich Baumpflanzungen von Straßenbäumen verzeichnet. Zur Einhaltung einer Quote von 1:3 müsse man zukünftig, entsprechende Haushaltsmittel vorausgesetzt, durch Aufforstung/Anpflanzungen von geeigneten Flächen in die Landschaft gehen. Bei Berücksichtigung der vorangegangenen Aufforstungen wie z.B. in Moorburg, Halstrup-Neulanden oder in Fikensolt sei die Quote insgesamt sicherlich erfüllt. Auf Nachfrage von Ratsherrn Cording bezüglich der vier alten in Garnholt gefällten Eichen verweist Herr Leffers auf Baumfällungen durch Fremdfirmen im Rahmen des Stromnetzausbaues. Diese Firmen seien ebenfalls zum ökologischen Ausgleich verpflichtet. |
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