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Wortmeldungen erfolgen keine. Ratsvorsitzende Beeken lässt sodann über den Beschlussvorschlag abstimmen. Beschluss: § 3 Abs. 4 der Satzung der Stadt Westerstede über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindertagesstättenplätzen wird dahingehend geändert, dass eine anteilige Gebührenerstattung erfolgt, wenn die Betreuung aus Gründen, die der Träger zu verantworten hat, nicht sichergestellt werden kann. Die Regelung wird bereits für das laufende Kindergartenjahr 2023/24 angewendet. Abstimmungsergebnis: -einstimmig- |
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