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Auszug - Satzung der Stadt Westerstede über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindertagesstättenplätzen - Kosten der Mittagsverpflegung, Anlage 1 der Satzung  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Westerstede
TOP: Ö 14.1.1
Gremium: Rat der Stadt Westerstede Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 18.06.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:18 Anlass: Sitzung
Raum: Altdeutscher Hof
Ort: Wittenheimstraße 81, 26655 Westerstede
23/1488-01 Satzung der Stadt Westerstede über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindertagesstättenplätzen
- Kosten der Mittagsverpflegung, Anlage 1 der Satzung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
23/1488
Federführend:Amt für Bildung und Leben Bearbeiter/-in: Pottek, Karen
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Wortmeldungen erfolgen keine. Ratsvorsitzende Beeken lässt sodann über den Beschlussvorschlag abstimmen.
 


Beschluss:

Die Stadt Westerstede übernimmt ab dem Kindergartenjahr 2023/24 die Hauswirtschafts- und Bewirtschaftungskosten für die Mittagsverpflegung in den Kindertagesstätten. Die Nutzer zahlen künftig lediglich den reinen Essenspreis des Caterers als monatliche Pauschale aus­gehend von 18,66 Betreuungstagen im Monat. Der Betrag ist jährlich zum 01.08. auf die tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen. § 2 Abs. 2 sowie Anlage 1 der Gebührensatzung werden entsprechend geändert.
 


Abstimmungsergebnis:

-einstimmig-