Bürgerinformationssystem
Bürgermeister Groß erläutert zur Pflichtenbelehrung nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG), dass alle Ratsmitglieder auf die Pflichten nach § 40 (Amtsverschwiegenheit), § 41 (Mitwirkungsverbot) und § 42 (Vertretungsverbot) hinzuweisen seien. Er bezieht sich auf die allen Ratsmitgliedern schriftlich übersandte Pflichtenbelehrung und bittet, eine Ausfertigung dieser Pflichtenbelehrung zu unterschreiben und abzugeben. Bürgermeister Groß verpflichtet alle Ratsmitglieder einzeln durch Handschlag, ihre Aufgabe nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.
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