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Auszug - Anfragen und Hinweise  

 
 
Sitzung des Sozialausschusses
TOP: Ö 13
Gremium: Sozialausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 01.10.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:54 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 2, 26655 Westerstede
 
Wortprotokoll

Ratsherr Lukoschus bittet darum, die hinzugewählten Mitglieder des Jugendbeirates zukünftig möglichst direkt am Sitzungstisch und nicht „in zweiter Reihe“ zu platzieren.

Frau Hinrichs berichtet, dass alle Auszubildenden zur Sozialpädagogischen Assistentin die einjährige Ausbildung an der BBS Rostrup erfolgreich abgeschlossen hätten. Im Ammerland erfolgte diese Ausbildung berufsbegleitend und es wurde hierfür aus Sicht der Verwaltung eine entsprechende Finanzhilfe seitens des Landes in Aussicht gestellt. Diese wurde nun jedoch seitens des Landes abgelehnt. Das Land Niedersachsen habe mit Haushaltsbegleitgesetz vom 19.12.2023 eine rückwirkende Änderung der Anspruchsvoraussetzung von „tätigkeitsbegleitend“ zu „Teilzeit“ zum 01.08.2023 vorgenommen. Diese Änderung bewirkt, dass einjährige tätigkeitsbegleitende Ausbildungen keine Finanzhilfe erhalten können, sondern lediglich Teilzeitausbildungen mit einer Ausbildungsdauer von 1,5 Jahren. Der erforderliche Stundenumfang wurde jedoch auch in der einjährigen tätigkeitsbegleitenden Ausbildung geleistet und die Ausbildung werde auch entsprechend anerkannt. Das Land Niedersachsen habe dazu mitgeteilt, dass sich alle Anträge auf Finanzhilfe, die vor dem 19.12.2023 (Inkrafttreten Haushaltsbegleitgesetz) gestellt wurden, auf Vertrauensschutz berufen könnten. Alle später eingegangenen Anträge hingegen nicht. Die grundsätzliche Antragsfrist für die Finanzhilfe liege jedoch beim 31.07.2024. Das Vorgehen des Landes sei aus Verwaltungssicht sehr problematisch. Gemeinsam mit der Gemeinde Edewecht bestünden derzeit Überlegungen, ein Klageverfahren dagegen einzuleiten. Eine konkrete Abstimmung dazu stehe noch aus. Parallel hierzu würden weiterhin die Landtagsabgeordneten in die Problematik mit eingebunden.

Herr Ockenga hinterfragt, ob es sich um ein landesweites Problem handele oder nur eines im Landkreis Ammerland sei. Dazu erläutert Frau Hinrichs, dass es nicht alle Kommunen treffe, da nicht diesen Ausbildungsgang initiiert hätten. Außerdem seien nicht alle Träger von Einrichtungen und damit direkt, sondern manche nur indirekt über den Defizitausgleich bei fremder Trägerschaft betroffen. Grundsätzlich sei jedoch nicht nur der Landkreis Ammerland in dieser Lage, sondern auch andere Kommunen in Niedersachsen. Sie weist zudem darauf hin, dass das Ziel der einjährigen Ausbildung ein Abschluss im August war, da dann üblicherweise der überwiegende Anteil an Fachkräften benötigt werde. Herr Ockenga bittet in dieser Angelegenheit auf dem Laufenden gehalten zu werden.