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Auszug - Zwischenbericht Fortschreibung Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Westerstede  

 
 
Sitzung des Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Wirtschaftsausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 28.10.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:05 - 19:28 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 2, 26655 Westerstede
24/1766 Zwischenbericht Fortschreibung Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Westerstede
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Amt für Immobilien, Wirtschaftsförderung und Marketing Beteiligt:Bauamt
Bearbeiter/-in: Nappe, Jörg   
 
Wortprotokoll

Herr Leffers berichtet, dass die Stadt Westerstede ein Einzelhandels- und Zentrenkonzept datierend aus dem Jahr 2010 vorliegen habe. Nun sei das Büro Dr. Janssen, Stadt – und Regionalplanung, mit der Fortschreibung beauftragt worden und Frau Sobotta, als Vertreterin des Büros, werde heute die rechtliche Situation und die zentralen Konzeptinhalte darstellen. Das ausformulierte Einzelhandelsentwicklungskonzept werde dann der Wirtschaft, örtlichen Akteuren und Trägern öffentlicher Belange vorgestellt. Dies sei für Januar 2025 geplant, sodass in der Ratssitzung im März das dann bekannte und ausformulierte Konzept beschlossen werden könne.

Der Ausschussvorsitzende übergibt das Wort an Frau Sobotta, Büro Dr. Janssen.

Frau Sobotta referiert den ausgearbeiteten Vortrag anhand der beigefügten Präsentation.

Ratsfrau Hellwig bezieht sich auf die im Vortrag genannte Kaufkraft pro Person und führt hierzu aus, dass ihr der genannte Betrag i. H. v. ca.  2.700,00 € jährlich für Nahrungs- und Genussmittel sehr wenig erscheinen würde. Frau Sobotta erklärt, dass in die Berechnung die statistischen Werte aller Bevölkerungsteile d. h. vom Säugling bis zum Senior, von arm bis reich, einbezogen würden.

Ratsherr Schneider bezieht sich auf die im Vortrag dargestellten Kongruenzräume der aperiodischen Bedarfe und stellt fest, das u. a. dort die Gemeinden Wiefelstede und Barßel anteilig einberechnet würden, jedoch die Gemeinde Bad Zwischenahn nicht. Er erkundigt sich, wer diese Zahlen festgelegt habe und ob diese Datenerhebung anhand von Befragungen in den Geschäften hervorgehe.  

Herr Leffers führt aus, dass der Landkreis Ammerland im Rahmen des Regionalen Raumordnungsprogramms diese Zahlen bereits 2019 im Einvernehmen der umliegenden Landkreise und unter Beteiligung der Gemeinden/der Stadt festgelegt habe. Als Basis seien die sog. Erreichbarkeitskarten (Entfernung der Gemeinden zum nächsten Mittelzentrum) des Landesraumordnungsprogramms genommen worden.    

Frau Sobotta ergänzt, dass Bad Zwischenahn und Westerstede Mittelzentren seien und somit den gleichen Status haben. Bei den präsentierten Zahlen wurde ersichtlich, dass Bad Zwischenahn mehr Bevölkerung zugeordnet bekommen habe, dies sei skeptisch zu betrachten, jedoch nun nicht mehr zu ändern.

Der Ausschussvorsitzende bedankt sich bei Frau Sobotta für den ausführlichen Vortrag

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 WST_EHK_WA_241028 (5571 KB)