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Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nummer 24/1777 und bittet die Herren Tabke und Wiecker von der Firma PREWITA, Oldenburg um nähere Erläuterungen. Herr Wiecker erläutert anhand einer Power-Point-Präsentation die ausgearbeitete Expertise zur Notwendigkeit eines Hubrettungsfahrzeuges. Dabei stellt er zunächst die tragbaren Leitern der Feuerwehren sowie deren Rettungshöhen und bauordnungsrechtliche Bedeutung vor. Anschließend werden anhand von Beispielen Bereiche aufgezeigt, in denen eine offene oder geschlossene 4-geschossige Bebauung möglich sei. U. a. gebe es am Orchideenkamp durch sog. „Swimming-Poolleitern“ Lösungen, welche im Einsatzfall kaum einen nutzbaren 2. Rettungsweg darstellen würden. Da die aus dem Erlass des Niedersächsischen Sozialministeriums vorgegebene Hilfsfrist von 15 Minuten obsolet sei, werde die qualitativ hochwertige und wissenschaftlich belegbare Zeit der Feuerwehr-Organisations-Verordnung Hessen angenommen, sodass für das Planziel „Eintreffzeit der Dreheiter“ Festlegung 10 Minuten angenommen wurden. Dazu sei nach Auswertung aller Einsätze aus den Jahren 2018 – 2024 mit Beteiligung der Drehleiter eine durchschnittliche Ausrückezeit von 3,5 Minuten im Stadtgebiet festgestellt worden. Aufgrund der Einsatzzahlen sowie der in Anbetracht der Eintreffzeit abgedeckten Fläche des Stadtgebietes, käme man im Ergebnis zu der Empfehlung, dass das Stadtgebiet mit Planziel einer Eintreffzeit von 10 Minuten nicht erreichbar sei. Bauordnungsrechtlich gebe es keine Vielzahl an drehleiterpflichtigen Gebäuden, demgegenüber aber drehleiterpflichtige Gebäude mit Bestandsschutz, welche vor 1986 errichtet worden seien. Hinzu komme aufgrund verdichteter Bebauung eine wachsende und herausfordernde Brandbekämpfung mit weiteren einsatztaktischen Notwendigkeiten und Erwägungen. Auch bei Sonderbauten, wie beim Krankenhaus in Westerstede, sei eine Drehleiter einsatztaktisch sehr sinnvoll. Insgesamt halte PREWITA die Beschaffung einer Drehleiter für notwendig. Die Brandbekämpfung sei effektiver, da man Brandherde besser erreiche. Des Weiteren sei eine kreisweite Betrachtung sinnvoll. Sodann bittet Ausschussvorsitzender Cording um Fragen und Wortmeldungen zu dem Vortrag. Ratsherr F. Oeltjen bittet darum, die genaue Zahl der vor 1986 gebauten betroffenen Gebäude zu nennen. Herr Wiecker nennt ihm daraufhin drei im Stadtgebiet befindlichen Gebäude. Ausschussmitglied Töpfel kritisiert den Vortrag und stuft ihn insgesamt als wenig hilfreich ein. Eine Drehleiter sei aus unterschiedlichen Gesichtspunkten sicherlich wünschenswert, dennoch habe ihn der Vortrag in seiner Entscheidungsfindung nicht wie erhofft vorbereitet. Ausschussvorsitzender Cording gibt zu bedenken, dass diese zusammengefasste Ergebnispräsentation aus zeitlichen Gründen kurz gehalten wurde. Herr Tabke betont, dass es sich um eine fachliche Betrachtung handle, u. a. sei die Annahme von Werten aus der Hessischen Feuerwehrverordnung aufgrund der veralteten Regelungen in Niedersachsen und der Vergleichbarkeit der Bundesländer zeitgemäß. Demgegenüber wäre die Anwendung von ABGF-Schutzzielen falsch gewesen, da die dort verzeichneten Werte eher für Stadtstaaten ausgelegt seien. Zudem habe es für methodisch richtige und valide Auswertungen zu wenig verfügbare Einsatzdaten gegeben. Stv. Ausschussmitglied Schmidt-Berg dankt den Vortragenden für den seiner Ansicht nach guten und nachvollziehbaren Vortrag. Nun gelte es, mit dem Ergebnis umzugehen und das Thema auf Kreisebene zu platzieren. Er erinnere daran, dass es in Wiefelstede und Rastede ähnliche Ergebnisse gegeben habe. Auf Nachfrage vom Ausschussvorsitzenden Cording erläutert Herr Wiecker, dass auf der Großleitstelle viel bis zur Alarmierung passiere und u. a. ein Fähigkeitenmanagement über die detaillierten Einsatzmittel vollzogen werde. Zudem führe eine Drehleiter zu erhöhten Alarmierungssequenzen. Ausschussmitglied Kuhlmann zeigt sich grundsätzlich zufrieden mit der Vorstellung, betont aber, dass bei Sofortlagen die Nachalarmierung thematisiert werden müsse. Aufgrund des Kostenfaktors sehe er die Lösung ebenfalls auf Kreisebene. Um 17:53 Uhr wird die Firma PREWITA verabschiedet und verlässt mit einem Dank für die konstruktive Diskussion die Sitzung. Ausschussmitglied F. Oeltjen stellt fest, dass die Vorlage und der Vortrag einen Handlungsbedarf aufgezeigt haben. Das föderale System verursache manche Schwierigkeiten, dennoch sei die Niedersächsische Feuerwehrverordnung als Grundlage für Feuerwehrbedarfspläne heranzuziehen. Da die Bedarfspläne der Gemeinden Wiefelstede und Rastede ebenfalls eine Drehleiter aufzeigen und sich jede einzelne Gemeinde im Ergebnis keine eigene leisten könne, stelle sich auch im Vergleich zu anderen Landkreisen das Thema auf Kreisebene. Auf Nachfrage der Ausschussmitglieder erläutert Stadtbrandmeister Siehlmann, dass die nächsten Drehleitern im Umkreis in Leer, Wiesmoor und Varel stationiert seien. Darüber hinaus habe der Landkreis Cloppenburg aufgrund seiner Fläche drei Drehleitern in seinem Gebiet. Man könne die Thematik nur mit dem Landkreis gemeinsam lösen. Ausschussmitglied Gerdes schließt sich den Ausführungen der Ausschussmitglieder an und beurteilt den Vortrag als informativ und gut. Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss: Die Expertise wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, auf eine landkreisweite Drehleiterplanung im Rahmen der Feuerwehrbedarfsplanung des Landkreises Ammerland hinzuwirken. Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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