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Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 24/1814 und bittet Herrn Leffers um nähere Erläuterungen. Herr Leffers stellt den Antrag des OBV Hollriede anhand eines Luftbildes vor und erläutert, dass der Geltungsbereich der Planung abweichend vom Antrag größer gefasst und ggf. in der späteren Vermarktung kleinere Abschnitte gebildet werden sollten. Das betreffende Grundstück steht bereits im Eigentum der Stadtentwicklungsgesellschaft. Nach Beschlussfassung werde die Verwaltung die Planungsrahmenbedingungen ermitteln, ggf. erforderliche Gutachten einholen und das Verfahren in einer der nächsten Ausschusssitzungen zur Beschlussfassung vorschlagen. Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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