Bürgerinformationssystem

Auszug - Neufestsetzung der Gebühren über die Inanspruchnahme der Wohnunterkünfte der Stadt Westerstede  

 
 
Sitzung des Sozialausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Sozialausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 24.02.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:38 Anlass: Sitzung
Raum: Erdgeschoss des Rathauses Zum Stadtpark, Zum Stadtpark 2, 26655 Westerstede
Ort:
25/1841 Neufestsetzung der Gebühren über die Inanspruchnahme der Wohnunterkünfte der Stadt Westerstede
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Sozialamt Bearbeiter/-in: Look, Lisa
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Look ergänzt zur Sitzungsvorlage, dass die Benutzungsgebühren für Obdach- und Gemeinschaftsunterkünfte aufgrund des durchschnittlich ermittelten Gesamtaufwandes im Zeitraum 2022 - 2024 angepasst werden. Die derzeitige Unterdeckung finde dabei Berücksichtigung und werde in den kommenden drei Jahren ausgeglichen.

Die Preisentwicklung im Bereich der Wohncontainer lasse sich durch den hohen Sanierungsaufwand im Verhältnis zu einer geringen Fläche erklären. Im Bereich der Mietobjekte wirken sich die hohen Gaspreise aus dem Jahr 2022 und die Mietpreissteigerungen auf die Nutzungsgebühren aus. Zudem seien insgesamt Mehrkosten angefallen, die nun die aktuelle Gebührenkalkulation beeinflussen.

Bei Neukalkulation des Strompreises sei die Gebührenhöhe im Bereich der Wohncontainer und der stadteigenen Unterkünfte auf das Heizen mit Strom zurückzuführen.

Ratsherr Schmidt-Berg interessiert die aktuelle Auslastung der Unterkünfte.

Herr Busch gibt dazu an, dass von etwa 100 Objekten derzeit 83 vermietet seien. Er weist darauf hin, dass sich die Stadt Westerstede aufgrund hoher Strom-/Heizkosten bereits von einigen älteren Objekten getrennt habe. Er erläutert zum besseren Verständnis, dass die Stadt die Strom-/Heizkosten übernehmen müsse, da diese Notunterkünfte oftmals von verschiedenen Personen gleichzeitig genutzt würden und die Heranziehung eines Hauptabnehmers für die Energieversorger somit nicht möglich sei.

Ratsfrau Kundt-Bergmann hinterfragt, ob sich zukünftig noch Einsparpotential beim Stromverbrauch ergeben könnte. Heizen mit Strom sei eine der teuersten Heizmöglichkeiten und zudem habe sie gehört, dass in den Unterkünften sehr warm geheizt werde.

Frau Look berichtet, dass dies in den stadteigenen Notunterkünften derzeit schwierig sei und man erst kürzlich von Kaminheizungen und Holzöfen auf Infrarotheizungen umgestellt habe. Bei neuen Anmietungen werde, wo möglich, darauf geachtet.

Ratsfrau Demirbilek bittet um Erläuterung, wovon es abhänge, in welcher der drei Unterkunftskategorien jemand untergebracht werde.

Dazu erläutert Frau Look, dass dies stets vom Einzelfall abhänge und die Verwaltung unter Berücksichtigung aller Umstände dann die entsprechende Unterkunft festlege.

Ratsherr Schmidt-Berg interessiert, ob die unterzubringenden Personen Beratungen im Hinblick auf korrektes Heizen und Lüften erhalten und ob ggf. technische Vorkehrungen hierfür getroffen würden. Frau Look bestätigt in diesem Zusammenhang, dass eine Information erfolge und eine Infobroschüre in Landessprache ausgegeben werde. Sofern möglich werden auch technische Vorkehrungen getroffen um übermäßiges Heizen zu vermeiden, dies sei jedoch nicht immer möglich.

Hierzu ergänzt Frau Pohovski, dass ihr durch den Kontakt mit Ehrenamtlichen und Integrationshelfern bekannt sei, dass diese die betreffenden Personen ebenfalls entsprechend beraten.


Beschluss:

Die Satzung über die Erhebung der Gebühren und die Inanspruchnahme der Wohnunterkünfte wird hinsichtlich der Änderung der Gebühren beschlossen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.