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Auszug - Beratung und Priorisierung des Investitionsprogramms 2026 und Folgejahre  

 
 
Sitzung des Haushaltsausschusses
TOP: Ö 12
Gremium: Haushaltsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 17.11.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:45 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 2, 26655 Westerstede
25/2001 Beratung und Priorisierung des Investitionsprogramms 2026 und Folgejahre
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Finanzen Bearbeiter/-in: Dierßen, Silvia
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Ausschussvorsitzende, Ratsfrau Welter, bittet Frau Dierßen um Vorstellung des Investitionsprogramms.

Frau Dierßen weist darauf hin, dass das Investitionsprogramm der Einladung beigefügt war. Das Investitionsniveau berücksichtige die Investitionen der Stadt Westerstede, außer dem Bereich der Jaspers-Hochkamp-Stiftung und die Maßnahmen, welchen eine 100%-ige Förderung gegenüberstehe. Im letzten Jahr sei der Neu- und Umbau der Oberschule ebenfalls separiert worden. Aufgrund einiger größerer Investitionen in der Vergangenheit sei das Investitionsniveau auf der Basis der dadurch erhöhten Abschreibungen neu berechnet worden und es wird ein Niveau von 6.250.000 € vorgeschlagen.
Derzeit belaufen sich die gesamten Investitionen auf 20.140.300 €, wovon 8,5 Mio. € auf die Oberschule entfallen. Aufgrund einer aktuellen Berechnung der Investitionskosten unter Berücksichtigung der bestehenden Reste könne der Ansatz für das Jahr 2026 auf 4,5 Mio. € angepasst werden. Auch mit Blick auf die Finanzplanjahre sei zu erkennen, dass das angepasste Investitionsniveau in 2027 überschritten sei. Abschließend gibt Frau Dierßen zu bedenken, dass die Bankbestände derzeit noch sehr gut sein, aber mit umfangreichen Investitionsmaßnahmen auch deutlich abnähmen.

Ratsherr Kroon gibt zu bedenken, dass alle aufgeführten Investitionen bereits in den Fachausschüssen thematisiert und festgelegt wurden. Hierbei handle es sich auch um notwendige Maßnahmen wie z. B. den Neubau der Oberschule. Eine Anpassung des bestehenden Investitionsniveaus sehe er als sinnvoll an. Durch die gute Kassenlage seien derartige Investitionen möglich. Er sieht eine Reduzierung der Ausgaben als notwendig, da diesen keine Einnahmen in gleicher Höhe gegenüberstünden. Eine Anpassung der bereits vorgestellten Investitionen sei notwendig. Eine gesonderte Betrachtung des Grunderwerbs in 2026 sei denkbar, da aus dem resultierenden Verkauf entsprechender Flächen auch Einnahmen generiert werden. Zudem sei es möglich, dass einige Positionen auf künftige Jahre verschoben bzw. verteilt oder durch vorhandene Haushaltsreste gedeckt werden. Er beantrage, die von der Verwaltung in mehreren Gesprächen im Vorfeld der Sitzung getätigten Überlegungen für eine potenzielle Anpassung des Investitionsprogramms zu übernehmen.

Frau Dierßen stellt sodann potenzielle Anpassungen des Investitionsprogramms vor:
- Anpassung der Oberschule in 2026 auf 4,5 Mio. € aufgrund der noch vorhandenen Haushaltsreste, die dann für den in 2026 prognostizierten Mittelabfluss ausreichen würden
- Grunderwerb in 2026 ausnahmsweise aus dem Investitionsniveau lösen
- Verschiebung der Anschaffung eines Hubsteigers für den Bauhof auf 2027
- Anpassung der Kostenverteilung auf die Jahre 2026 und 2027 für den Anbau der Brakenhoffschule auf Basis der prognostizierten Mittelabflüsse: 2026 erhebliche Reste aus 2025 sowie Ansatz auf 1.099.000 € angepasst; Einplanung von Verpflichtungsermächtigung, damit die Auftragsvergabe gewährleistet ist
- Anpassung der Kostenverteilung auf die Jahre 2026 und 2027 für den Anbau an das Feuerwehrhaus Garnholt, Verschiebung der für 2026 eingeplanten Mittel auf 2027 aufgrund der vorhandenen Haushaltsreste aus 2025 und Berücksichtigung von Verpflichtungsermächtigungen zur notwendigen Auftragserteilung in 2026
- Löschfahrzeug Linswege wird erst Anfang 2027 geliefert und dann ist die Auszahlung notwendig; Einplanung einer Verpflichtungsermächtigung der angesetzten Summe in 2027 entsprechend der Kassenwirksamkeit
- Feuerwehr Westerloy Restzahlung erst in 2027 notwendig, sodass auch hier aufgrund der Haushaltsreste aus Vorjahren eine Verschiebung der für 2026 eingeplanten Mittel und die Heranziehung von Verpflichtungsermächtigung entsprechend der Kassenwirksamkeit erfolgt
- Anpassung der KMU-Förderung in 2026 auf 65.000 € und in 2027 auf 85.000 €
- Anschaffung Parkbänke in 2026 streichen, da noch ausreichende Reste vorhanden
- Anschaffung Spielgeräte in 2026 auf 21.300 € verringern, da noch Reste vorhanden
 

Frau Dierßen weist ebenfalls eindrücklich darauf hin, dass ab dem nächsten Haushaltsjahr mit erheblichen Verpflichtungsermächtigungen gearbeitet werde. Zudem sei das Investitionsprogramm 2026 um einen weiteren Punkt aus dem Sportausschuss vom 10.11.2025 zu erweitern: Sportstättenförderung für Investitionsförderprogramm 50.000 €. Unter Beachtung der vorgestellten Änderungen reduzieren sich die Investitionen in 2026 auf 13.991.100 € und abzüglich der Oberschule und des Grunderwerbs werde das neu berechnete Investitionsniveau von 6.250.000 € eingehalten.

Frau Hinrichs schließt sich Herrn Berg und den von ihm geäußerten Bedenken an, dass die Einplanung von vielen und hohen Verpflichtungsermächtigungen vorsichtig zu erfolgen habe. Bei diesen Positionen ergebe sich künftig kein Handlungsspielraum, da die Beträge bereits veranschlagt sein. Die vorgeschlagenen Verpflichtungsermächtigungen bezögen sich aber nur auf Maßnahmen, welche sich über mehrere Jahre erstrecken, bereits beschlossen und in Bezug auf die Ausführungsplanung schon begonnen seien, nicht auf neue Maßnahmen wie z. B. die Anschaffung eines Hubsteigers. Folglich könnte die Umsetzung der Maßnahmen weiterlaufen.

Ratsherr Kroon verweist auf die Notwendigkeit einiger Maßnahmen, um einen Investitionsstau zu vermeiden. Die umfassenden Investitionen seien nur durch die gute Kassenlage der Stadt möglich.

Auch Ratsherr Lukoschus kann sich diesem anschließen und verweist auf die Beschlüsse der Fachausschüsse hinsichtlich der vorgestellten Investitionen. Die Verwendung von Verpflichtungsermächtigungen stellen eine Verschiebung des Mittelabflusses dar. Sofern eine Maßnahme gänzlich auf andere Haushaltsjahre verschoben werde, könne dies zu Mehrkosten führen. Außerdem reduzieren die Verschiebungen der Beträge analog des Mittelabflusses und die dafür notwendigen Verpflichtungsermächtigungen die Handlungsspielräume in den Folgejahren.

Ratsfrau Kundt-Bergmann gibt zu bedenken, dass die weitere Umsetzung von erheblichen Maßnahmen dazu führe, dass vorhandene Reserven künftig aufgebraucht sein. Hinsichtlich der vorgestellten Investitionen und den entsprechenden Anpassungen sei deutlich, dass sowohl Haushaltsreste abgearbeitet, aber auch Verschiebungen von Maßnahmen berücksichtigt werden.

Auf Nachfrage von Herrn Schmidt-Berg erläutert Herr Leffers, dass es sich bei den Positionen für den Grunderwerb teilweise um Prognosen handle. In einigen Bereichen befände sich die Stadt bereits in Kaufverhandlungen aber andere Flächen seien noch nicht abschlussfähig. Zudem weist er darauf hin, dass im Bereich der Neuen Straße bereits Flächen im Eigentum der Stadt seien, aber durch die Entwicklung zu baureifen Flächen, müsse die Stadt eine vertraglich geregelte Ausgleichszahlung an die ehemaligen Eigentümer zahlen.

Ratsherr Schmidt-Berg merkt hierzu an, dass der Grunderwerb in 2026 aus dem Investitionsniveau herausfalle, da es sich um Positionen handle, welchen Einnahmen aus Verkäufen gegenüberstünden. Die weiteren vorgestellten Anpassungen seien nachvollziehbar, aber unter Berücksichtigung des Gesamthaushalts sei dies kritisch zu betrachten. Weiterhin sei zu hinterfragen, ob tatsächlich jedes Jahr 100.000 € für die Errichtung von PV-Anlagen notwendig seien.

Herr Leffers erläutert, dass es sich bei den Positionen hinsichtlich der PV-Anlagen um eine kontinuierliche Position mittels eines Grundsatzbeschlusses handle. Inzwischen sei eine Integration bei den Gebäuden der Feuerwehren erfolgt und als nächstes kämen die schulischen Einrichtungen. Weiterhin seien aktuell Haushaltsreste vorhanden, die zusammen mit den Neueinplanungen für die größeren Maßnahmen, wie jetzt die Grundschule Westerloy, genutzt werden sollen.

Auf die kontinuierliche Anpassung des Investitionsniveaus an die Gegebenheiten weist Ratsherr Gerstenkorn hin. In den Vorjahren sei es schon zu Verschiebungen einzelner Maßnahmen bzw. deren Streckung auf mehrere Jahre gekommen, um das Investitionsniveau einzuhalten und damit sei man auch zurechtgekommen. Derzeit sei die Lage der Stadt solide. Deshalb halte er dies für den richtigen Weg.

Hinsichtlich der Anmerkungen von Ratsherrn Schmidt-Berg verweist Ratsfrau Kundt-Bergmann auf die bewusste Entscheidung den Ausbau der PV-Anlagen kontinuierlich zu verfolgen und den Klimaschutz voranzutreiben.

Ratsherr Hots sieht es als positiv, dass die Investitionen hinsichtlich des Investitionsniveaus angepasst wurden. Die guten Vorjahre ermöglichen derartige Investitionen, da die Kassenlage positiv sei. Dennoch sehen die künftigen Jahre schlecht aus und hätten Einfluss auf die aktuelle Kassenlage.

Sodann lässt die Ausschussvorsitzende, Ratsfrau Welter, über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Beschluss:

Das in der Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen vom 17.11.2025 priorisierte Investitionsprogramm wird unter Beachtung des neu berechneten Investitionsniveaus von 6,25 Mio. € beschlossen. Das Investitionsprogramm ist in den Haushalt 2026 aufzunehmen.


Abstimmungsergebnis:

6 JA-Stimmen und 4 Enthaltungen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Investitionsprogramm 2026 ff. nach Haushaltsausschuss (614 KB)