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Auszug - Erlass der Haushaltssatzung 2026  

 
 
Sitzung des Haushaltsausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Haushaltsausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 25.11.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:14 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 2, 26655 Westerstede
25/2013 Erlass der Haushaltssatzung 2026
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Finanzen Bearbeiter/-in: Dierßen, Silvia
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Ausschussvorsitzende, Ratsfrau Welter, bittet Frau Dierßen um Vorstellung des Haushaltes 2026.

Frau Dierßen weist darauf hin, dass für 2026 im Ergebnishaushalt mit einem Jahresergebnis von -7.323.600 € gerechnet werde. In 2025 wurde eine Nachtragshaushaltssatzung erlassen, welche zu einer Verbesserung des Jahresergebnisses in 2025 auf -4.400.200 € geführt habe. Zuvor lag das geplante Jahresergebnis für 2025 bei -7.692.400 €. Frau Dierßen weist darauf hin, dass das Jahresergebnis für den Ergebnishaushalt aus zwei Bereichen bestünde: das ordentliche und außerordentliche Ergebnis. Im außerordentlichen Bereich seien z. B. die Erträge aus Grundstücksverkäufen abzubilden.

Sodann stellt sie die gravierenden Änderungen für das Jahr 2026 gegenüber dem Jahr 2025 für den Ergebnishaushalt vor. In 2025 sei der Ansatz für die Gewerbesteuererträge bereits überschritten, sodass der Ansatz der Gewerbesteuererträge für 2026 erhöht wurde. Hinzu käme, dass der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer auch in 2026 ansteige, sodass diese beiden Positionen die Mindereinnahmen anderer Steuerarten ausgleichen und zu den erheblichen Anpassungen für 2026 im Bereich der Steuern und ähnlichen Abgaben führen. Insgesamt könnten für die Steuern und ähnlichen Abgaben Mehrerträge von 3,4 Mio. Euro gegenüber dem Jahr 2025 eingeplant werden.
Allerdings sind die Schlüsselzuweisungen im Jahr 2026 auf 5,8 Mio. Euro gesunken, was zu verringerten Erträgen führe. Als Grund für die verminderten Schlüsselzuweisungen weist Frau Dierßen auf die erhöhten Steuererträge im Berechnungszeitraum (IV. Quartal 2024 – III. Quartal 2025) hin, da diese Berechnungsgrundlage für die Schlüsselzuweisungen sein. Es könne mit weiteren rund 500.000 € aufgrund neuer Zahlen des Landes gerechnet werden. Diese sind aufgrund der erst kurzfristigen Information noch nicht eingeplant und auch noch nicht abschließend feststehend. Die erhöhten Mehrerträge für Zuweisungen und Zuschüsse könnten die zuvor erläuterten verringerten Schlüsselzuweisungen nicht ausgleichen.
Anschließend geht Frau Dierßen auf die wesentlichen Veränderungen im Bereich der Aufwendungen ein. Bei den Dienst- und Sachleistungen werde bei der Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens deutlich, dass diese Position in den letzten Jahren immer weiter angestiegen sei. Zu diesen Zahlen gehöre die Unterhaltung von Bauten, Straßen, Kanälen etc. Diese müssten instandgehalten werden und die entsprechenden Maßnahmen seien oftmals unumgänglich. Die Transferaufwendungen weisen eine Erhöhung von insgesamt 3,3 Mio. Euro gegenüber den Ansätzen für das Jahr 2025 auf. Maßgeblich seien die seitens der Stadt Westerstede zu leistenden Zuschüsse aber auch die an den Landkreis Ammerland zu entrichtende Kreisumlage. Aufgrund der bisherigen Entwicklungen sei eine Kreisumlage von 37 % eingeplant. Die Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke beinhalte u. a. Zuschüsse für Kindertagesstätten in fremder Trägerschaft und belaufe sich explizit hierfür auf knapp 4,42 Mio. Euro.

Aufgrund der vorgestellten Veränderungen belaufe sich das ordentliche Ergebnis für 2026 auf -7.854.000 €. Im außerordentlichen Ergebnis sei ein Überschuss von 530.400 € anvisiert. Der Finanzplanzeitraum weise weitere negative Jahresergebnisse auf, sodass diese durch die vorhandenen Überschussrücklagen zu decken seien. Diese betrage für den ordentlichen Bereich und unter Berücksichtigung der vorläufigen Ergebnisse bis 2024 noch 46,5 Mio. Euro. Für den außerordentlichen Bereich werde eine gesonderte Überschussrücklage gebildet. Anschließend verweist Frau Dierßen nochmals kurz auf das in der vorangegangenen Sitzung am 17.11.2025 festgelegte Investitionsprogramm. Hierbei stellt sie dar, dass die meisten Investitionen den folgenden drei Bereichen zuzuordnen sein: Wirtschaft und Tourismus, Ver- und Entsorgung, Schulträgeraufgaben.

Anschließend geht Frau Dierßen auf den Finanzhaushalt ein. Es wird deutlich, dass die erhöhten Investitionen und das negative Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit dafür sorgen, dass die Bankbestände der Stadt zum Ausgleich heranzuziehen seien. Sollte sich die bisherige Planung auch in den kommenden Jahren widerspiegeln und entsprechend weiterentwickeln müsste ab 2027 mit Kreditaufnahmen gerechnet werden. Dies führe dann zudem zu Auszahlungen für Zinsen und Tilgung. Es sei aber abzuwarten, ob der Finanzmittelabfluss tatsächlich wie eingeplant eintrete. Sollte es zu zeitlichen Verschiebungen des Geldmittelabflusses kommen, hätte dies auch Auswirkungen auf die Kreditaufnahme.
Frau Dierßen merkt an, dass seitens der Verwaltung vorgeschlagen werde, weiterhin mit technischen Haushaltssperren zu arbeiten, um eine restriktive Geldausgabe zu befördern. Derzeit seien für das Haushaltsjahr 2025 noch einige Haushaltssperren vorhanden und verwaltungsseitig sei dies ein guter Weg gewesen, um das Ergebnis 2025 zu verbessern. Für 2025 werde mit einem deutlich besseren Ergebnis gerechnet, als in der Nachtragshaushaltssatzung veranschlagt.

Zum Schluss weist Frau Dierßen noch darauf hin, dass die Gesamtsumme der Verpflichtungsermächtigungen für künftige Jahre 31.507.700 € betrage. Im Vorbericht (Seite 30) zum Haushaltsplan 2026 sei diesbezüglich ein Fehler enthalten, welcher noch bis zur Sitzung des Verwaltungsausschusses korrigiert werde. In der Haushaltssatzung unter § 3 werde aber der korrekte Betrag veranschlagt.

Auf Nachfrage von Ratsherrn Hots erläutert Frau Dierßen, dass die Mietaufwendungen alle Positionen der einzelnen Fachämter summiert darstellen. Durch den Ankauf des Rathauses Zum Stadtpark konnten Mieten eingespart werden, aber es fallen auch Mieten für Geräte, Sozialwohnungen etc. an.

Frau Hinrichs erläutert zudem, dass die Stadt vom Landkreis eine Ausgleichszahlung für die angemieteten Wohnungen erhalte, in denen Asylsuchende untergebracht sein. Ebenfalls weist sie darauf hin, dass derzeit Meldungen bei der Stadt eingingen, dass die Schlüsselzuweisungen höher ausfallen könnten. Da die Kreisumlage sich ebenfalls auf den Wert der Schlüsselzuweisungen beziehe, müsste hiervon auch ein Teil an den Landkreis abgeführt werden. Die zusätzlichen Schlüsselzuweisungen lägen demnach bei 522.000 €, wovon bei einer Kreisumlage von derzeit 34 % rund 211.000 € aber an den Landkreis zu zahlen sein. Bei einer Erhöhung der Kreisumlage müsse entsprechend mehr abgeführt werden. Im Bereich der Kindertagesstätten könnten ebenfalls weitere Erträge zufließen, da das Land die vorhandene Finanzlücke zwischen der tatsächlichen Tarifentwicklung und der der Finanzhilfeberechnung zugrundeliegenden Jahreswochenstundenpauschale im NKitaG schließen wolle. Hierbei wurden einmalige Sonderzahlungen von 750 €/Kind in Aussicht gestellt und im Bereich der Stadt Westerstede seien aktuell ca. 1.025 Kita-Plätze belegt, sodass eine Summe von ca. 770.000 € anvisiert werde. Diese Mittel würden in 2026 zu 7/12 an die Stadt ausgezahlt. Die Anpassung der Finanzhilfe sei mittelfristig angekündigt.

Aufgrund einer sich hieran anschließenden Diskussion wird die Verwaltung gebeten, darzustellen, wie hoch die Mietaufwendungen im Jahr 2023 für die Gebäude, in denen das Sozialamt, das Amt für Bildung, die IT, die Gebäudebewirtschaftung und das Bauamt angesiedelt waren, sind.
Anmerkung der Verwaltung: In 2023 lagen die Mietaufwendungen für die angemieteten Bürogebäude bei 77.112,00 €.

Ratsherr Gerstenkorn merkt an, dass das Saldo der laufenden Verwaltungstätigkeit -4,5 Mio. Euro betrage und immens sei. Zudem sei dies keine Investition für die folgenden Jahre und habe keinerlei positiven Einfluss. Diese Summe bereite ihm größere Sorgen als die Investitionen in das Vermögen.

Ratsherr Kroon bedankt sich für die umfassende Zusammenstellung und Erläuterungen zu den einzelnen Punkten des Haushaltes 2026. Im Vergleich zum Haushalt 2025 sei wieder ein Defizit von über 7 Mio. Euro zu erwarten, sodass dieses auf ein strukturelles Problem hinweise. Dennoch seien die Gewerbesteuererträge für Westerstede als gut einzustufen. Die Einrichtung der technischen Haushaltssperre in 2025 sei sinnvoll gewesen und habe zu der guten Entwicklung beigetragen. Er sieht die Einrichtung eines Arbeitskreises, an dem auch die Verwaltung teilnehme, als notwendig um die künftige Haushaltsentwicklung und –planung zu begleiten. In diesem Arbeitskreis sollten sowohl die Einnahmen als auch Ausgaben konkreter betrachtet werden. Erfreulich sei, dass in 2026 keine Kreditaufnahme und auch keine Steuererhöhungen angedacht sein. Aufgrund der anstehenden Herausforderungen und Entwicklungen in einigen Bereichen, sollten diese ebenfalls im Arbeitskreis fokussiert werden. Hinsichtlich der zu erfüllenden Aufgaben, weist Ratsherr Kroon darauf hin, dass die Pflichtaufgaben zu erfüllen seien, aber hierbei zu erläutern sei, wo die Probleme im Rahmen der Aufgabenerfüllung lägen. Weiterhin seien einige Investitionsmaßnahmen auch notwendig, da wir zunächst den Grunderwerb durchführen müssten, um Bauflächen zu schaffen und diese dann zu vermarkten. Für diese Positionen seien zudem keine Abschreibungen zu veranschlagen und dies habe keine negativen Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt. Im Rahmen der Investitionen sei aber auch die Einwerbung von Fördermitteln nicht zu vergessen. Fördermittel könnten zudem auch den Ergebnishaushalt positiv beeinflussen, da diese auch für laufende Verwaltungsaufgaben möglich seien. Dennoch sollte der künftige Arbeitskreis auch das bereits vorhandene Vermögen der Stadt hinterfragen. Als weiteren wichtigen Aspekt sieht Herr Kroon den Bereich der Digitalisierung. Seitens der Stadtverwaltung müssten Voraussetzungen geschaffen werden, um zukunftsfähig zu sein (z. B. digitale Aktenführung). Dabei könnten Prozesse gebündelt und effektiv umgesetzt werden. Dies sehe er als Aufgabe der Führungskräfte und erhofft hierzu in den künftigen Sitzungen des Verwaltungsausschusses eine Sachstandsmitteilung. Im Bereich der Einnahmen sieht Herr Kroon Potenzial bei den entstehenden Windparks, an denen sich die Stadt beteiligen könnte. Insgesamt stellt Ratsherr Kroon noch einmal deutlich dar, dass der aktuelle Stadtrat die Situation ernst nehmen sollte und der Gesamthaushalt eine Zusammenfassung der Beschlüsse aus den Fachausschüssen sei.

Hieran schließt Ratsherr Schmidt-Berg an und weist darauf hin, dass keine Steuererhöhungen seitens der Stadtverwaltung angedacht seien und entsprechend auch keine Entscheidung hierzu erfolge. Er stimme Ratsherrn Kroon zu, dass die Einrichtung der technischen Haushaltssperren in 2025 sinnvoll gewesen sei und dies eine gute Herangehensweise für 2026 sei. Zudem ist die Herausnahme des Grunderwerbs aus dem Investitionsniveau gut, da dieses Umlaufvermögen darstelle. Dies sollte auch künftig so gehandhabt werden. Die verringerte Vermarktung von Bau- und Gewerbeflächen habe zu einem deutlich geringeren außerordentlichen Ergebnis in den Vorjahren geführt. Aufgrund der anstehenden geplanten Vermarktungen sei in diesem Bereich künftig mit besseren Zahlen zu rechnen. Insgesamt ordne er die aktuelle Haushaltslage als nicht unkritisch ein und der Fokus sollte künftig bei der Hinterfragung der Ausgaben liegen. Der von Ratsherrn Kroon vorgeschlagene Arbeitskreis unter Beteiligung der Verwaltung könne dazu beitragen, dass eine umfangreiche Analyse der zuvor genannten Aspekte erfolge. Zudem sollte auch intensiver eine Einforderung von Unterstützung und Haushaltsmitteln beim Land erfolgen, da die Kommunen auch entsprechende Aufgaben übertragen bekämen. Abschließend merkt Ratsherr Schmidt-Berg an, dass die Entwicklung im Bereich der Kreisumlage abzuwarten sei und er hoffe, dass die Erhöhung nicht in vollem Umfang durchschlage.

Ratsherr Lukoschus bedankt sich ebenfalls für die ausführliche Darstellung und umfassende Arbeit auf Seiten der Verwaltung. Grundsätzlich sehe er die Bildung des genannten Arbeitskreises als positiv, aber er hoffe, dass in dem Arbeitskreis nicht primär über Steuererhöhungen gesprochen werde. Auch unter Berücksichtigung der aktuellen Haushaltslage sei für ihn eine Steuererhöhung nicht indiziert und er hoffe, dass auch nach den Kommunalwahlen 2026 nicht unmittelbar eine Steuererhöhung eintrete. Ratsherr Lukoschus hebt die positive Entwicklung im Bereich der Gewerbesteuern hervor und bedankt sich bei der Verwaltung für die Möglichkeit, dass sich neue Gewerbebetriebe in Westerstede ansiedeln können. Durch die Bereitstellung von Gewerbeflächen und die Schaffung diverser Infrastrukturen, aber auch von erweiterten Strukturen (Bildungsangebote, Betreuungsmöglichkeiten etc.) sei Westerstede attraktiv für Gewerbetreibende. Abschließend gibt Ratsherr Lukoschus zu bedenken, dass die in der vorangegangenen Sitzung geschobenen Investitionen Einfluss auf die künftigen Jahre haben. Ein regelmäßiges Verschieben von Investitionen sollte mit Bedacht erfolgen, um die Handlungsfähigkeit der Stadt zu erhalten.

Mit Fokus auf die vorgestellten Gewerbesteuererträge bedankt sich auch Ratsherr Hots für die vorgestellten Aspekte. Aufgrund der ortsansässigen Unternehmen sei es möglich entsprechende Gewerbesteuererträge zu veranschlagen und auch einzunehmen. Zudem sei es der Stadt Westerstede auch in den vorangegangenen Jahren immer wieder möglich gewesen neue Unternehmen für Westerstede zu begeistern, sodass diese auch in Westerstede ansässig wurden.

In Bezug auf Ratsherrn Kroon nimmt Ratsherr Berg Stellung zu dem Bereich der Digitalisierung. Digitalisierung sei ein Bereich mit dem wir uns intensiv auseinandersetzen müssten und dies werde auch erhebliche Haushaltsmittel benötigen. Allerdings sei es wichtig den Bürgern verschiedene digitale Angebote zu unterbreiten, aber auch den Mitarbeitenden digitale Unterstützung anzubieten.

Bürgermeister Rösner weist darauf hin, dass der Bereich der Digitalisierung kostenintensiv, aber auch notwendig sei. Die Stadt Westerstede sei in einigen Bereichen schon deutlich weiter als andere Kommunen. Derzeit werde ein digitaler Aktenplan erstellt, um künftig auch außerhalb der Fachanwendungen mit der E-Akte zu arbeiten. In den künftigen Jahren liege der Fokus auch weiterhin auf der Digitalisierung und das Amt für Informationstechnik, das ganze Rathaus sei engagiert, die Vorhaben umzusetzen.

Ratsherr Gerstenkorn macht nochmal deutlich, dass sowohl die Stadtverwaltung als auch die Politik gut zusammenarbeite. Allerdings sei die Unterstützung durch Bund und Land ausbaufähig und oftmals fehle es dort an Hilfe. Dies führe dazu, dass die Kommunen viele Aufgaben übernehmen, aber keine entsprechenden Ausgleichsleistungen oder Unterstützung erhalte. In Bezug auf seine Vorredner stellt Ratsherr Gerstenkorn deutlich heraus, dass auch eine Überprüfung der vorhandenen Immobilien notwendig sei. Es sollte bedacht werden, ob diese tatsächlich alle relevant für die Stadt seien oder ob eine Veräußerung in Betracht käme.

Abschließend merkt Ratsfrau Beeken an, dass im vorgestellten Haushaltsplan 2026 viele wichtige Aspekte berücksichtigt wurden und zukunftsweisend sind, auch wenn ein strukturelles Defizit zu erkennen sei. Viele der Investitionen werden zugunsten der Bürger umgesetzt, sodass diese davon profitieren. Dennoch sollten die Finanzen nicht außer Acht gelassen werden.

Sodann lässt die Ausschussvorsitzende, Ratsfrau Welter, über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss:

Die Haushaltssatzung 2026 wird unter Berücksichtigung der ausgeführten redaktionellen Korrekturen beschlossen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushaltplan 2026_Nach Haushaltsausschuss (7580 KB)