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Der stellv. Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 17/0050-01 und bittet Herrn Janssen, NWP-Planungsgesellschaft, Oldenburg, um weitere Erläuterungen. Herr Janssen erläutert die Planungsrahmenbedingungen anhand einer PowerPoint-Präsentation und stellt die Abwägungsvorschläge der wesentlichen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vor. Ratsherr Rust stellt ergänzend fest, dass sich die Fläche zur gewerblichen Arrondierung anbiete. Auf Nachfrage von Ratsherrn Töpfel teilt Herr Hinrichs mit, dass eine wasserrechtliche Fachplanung und der Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung zwischen der Ammerländer Wasseracht sowie des Straßenbaulastträgers zur Verlegung des Moorburger Wasserzuges noch erforderlich seien. Die Oberflächenentwässerung würde hierbei weiter sichergestellt.
Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss: Der Geltungsbereich wird um Flächen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 66 A zur Ausplanung des Wasserzuges erweitert. Den Verfahrensvorschlägen wird zugestimmt. Ferner wird den Entwürfen der 115. Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes Nr. 66 B - Erweiterung Industriegebiet Moorburg, Leerer Straße - sowie den Begründungen nebst Umweltberichten zugestimmt und beschlossen, diese öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 BauGB). Zu den Planunterlagen sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann (§ 4 Abs. 2 BauGB).
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
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