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Der stellv. Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 17/0187 und bittet Frau Stief um weitere Erläuterungen. Frau Stief erläutert die Planungsrahmenbedingungen anhand einer PowerPoint-Präsentation. Beabsichtigt sei der Neubau eines Gästehauses. Hierfür sei die Erweiterung der überbaubaren Grundstücksflächen und die damit einhergehende Reduzierung der im Bebauungsplan Nr. 61 B eingeplanten Streuobstwiese erforderlich. Zum Brandschutz sei die Anlage einer Feuerwehrumfahrt entlang der südlichen Grundstücksgrenze der Kita vom Bestandsparkplatz aus notwendig, die während der Bauphase als Baustellenzufahrt benutzt werde. Ratsherr Oeltjen bemängelt aus Sicht der SPD-Fraktion das Fehlen eines Gesamtkonzeptes des Hössensportzentrums; die SPD werde sich bei der Abstimmung enthalten. Weitere Wortmeldungen seitens der Ausschussmitglieder liegen nicht vor.
Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss: Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 61C – Hössensportzentrum, Erweiterung der Gästehäuser – im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB - wird beschlossen. Weiter wird beschlossen, auf die frühzeitige Unterrichtung der Erörterung nach § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 zu verzichten. Der betroffenen Öffentlichkeit wird durch die Auslegung nach § 3 Absatz 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Absatz 2 BauGB beteiligt.
Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen
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