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Der stellv. Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 17/0188 und bittet Herrn Janssen um weitere Erläuterungen. Herr Janssen erläutert die Planungsrahmenbedingungen anhand einer PowerPoint-Präsentation und stellt aufgrund des räumlich begrenzten Bereiches sowie des konkreten Vorhabens die Vorteile eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes dar. Geplant seien der Neubau einer Lagerhalle sowie die Anlegung von Mitarbeiterparkplätzen. Die Zu- und Abfahrtssituation sei im Verfahren noch weiter zu diskutieren. Ratsherr Rust äußert sich positiv zum Vorhaben, merkt jedoch an, dass die ‚Kleinburgforder Straße‘ recht schmal ausgebaut sei und einen vermehrten Verkehr nicht tragen könne. Auf Nachfrage von Ratsherrn Harms bezüglich der Festsetzung der maximalen Höhe der baulichen Anlagen, erläutert Herr Janssen, dass man sich hier an die Höhe der konkreten Halle orientiert habe. Ratsherr Töpfel weist auf den Bestand an Grünstrukturen am Plangebietsrand hin Herr Bürgermeister Groß wirbt für die Aufstellung des Bebauungsplanes. Die Firma Bieder Haustechnik habe eine hohe Auftragslage und könne den Betrieb auf dem Bestandsgrundstück kaum mehr gewährleisten.
Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss: Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24 B – vorhabenbezogener Bebauungsplan Bieder Haustechnik, wird gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch beschlossen. Der Flächennutzungsplan (118. Änderung) ist im Parallelverfahren zu ändern.
Die Verwaltung wird mit der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt. Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage im Rathaus öffentlich ausgelegt werden.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
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