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Auszug - 147. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 136 - Ocholt, Burnhörn Nord, mit örtlichen Bauvorschriften - Erweiterung des Plangebietes  

 
 
Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 02.06.2026 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 2, 26655 Westerstede
24/1729-01 147. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 136 - Ocholt, Burnhörn Nord, mit örtlichen Bauvorschriften - Erweiterung des Plangebietes
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
24/1729
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Hots, Stefan
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Ausschussvorsitzende, Ratsherr Schneider, bittet Herrn Hots um weitere Ausführungen zur Beschlussvorlage Nr. 24/1729-01.

Herr Hots erläutert anhand einer PowerPoint Präsentation die Planungsrahmenbedingungen sowie die im Verfahren eingegangenen abwägungsrelevanten Stellungnahmen. Seitens des Landkreises sei im Verfahren der Hinweis auf die erforderliche Erstellung eines Lärmschutzgutachtens hinsichtlich der angrenzenden gewerblichen Nutzung gekommen. Das Ergebnis des entsprechenden Gutachtens bestätigt die vorwiegende Vereinbarkeit zwischen der Wohnnutzung und der gewerblichen Nutzung; lediglich in einem kleinen Teilbereich sollte die überbaubare Grundstücksfläche reduziert werden, um mögliche Konflikte planerisch nicht entstehen zu lassen. Des Weiteren sei aufgrund der Stellungnahme des Landkreises und der Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern ein Vorkonzept zur Oberflächenentwässerung nach erfolgter Ortsbesichtigung zusammen mit der Baumschule Hemmje erstellt worden, das aufzeigt, dass unter der Voraussetzung der Aufreinigung von bestehenden Gräben und Durchlässen sowie der Erstellung eines Regenrückhaltebeckens und einer neuen Grabenverbindung oberhalb der Straße „Am Stümmeldie Oberflächenentwässerung gesichert werden könne.

Hinsichtlich der privaten Stellungnahmen erläutert Herr Hots, dass die geäußerten Bedenken bezüglich der Baugrenzen und der Entwässerung im Verfahren geprüft und in der weiteren Planung beachtet würden. Auch sei die vorgeschlagene Erweiterung des Plangebietes südlich der Straße „Burnhörn“ zu Schaffung von weiterem Wohnraum in Form von altersgerechtem Wohnen übernommen worden. Zur Sicherung der weiteren Zuwegung zu den städtischen Flächen sei hier eine Straßenverkehrsfläche eingeplant worden.

Zuletzt zeigt Herr Hots anhand eines Lageplanes einen Bebauungsvorschlag für eine altersgerechte Wohnanlage mit 12 Wohneinheiten und Gemeinschaftsräumen im westlichen Eingangsbereiches des Bebauungsplanes; die Initiative käme von Ocholter Bürgerinnen und Bürger. Der Bebauungsplan müsste für dieses Vorhaben hinsichtlich der Gebäudelänge angepasst werden.

Ratsherr Piepers bedankt sich für den Vortrag und weist auf das Erfordernis der schadlosen Oberflächenentwässerung hin. Er stellt sich dabei die Frage, was bei einem Versagen der Entwässerungseinrichtungen passiere und wie sich die Verkaufspreise bei dieser aufwendigen Entwässerung entwickeln würden. Des Weiteren äußert er grundsätzliche Bedenken gegen die Erweiterung des Plangebietes aufgrund der direkten Nähe zu seiner landwirtschaftlichen Nebenerwerbs-Hofstelle mit aktiver Tierhaltung. Er befürchte Restriktionen bei der Ausübung der landwirtschaftlichen Tätigkeit infolge möglicher immissionsschutzrechtlicher Auflagen. Dieser Hof sei zu schützen, da unter anderem aus diesem Hof Ocholt entstanden sei. Des Weiteren stellt er sich die Frage, ob das für die Planerweiterung vorgesehene altersgerechte Wohnen nicht in Konkurrenz zu weiteren geplanten Vorhaben in Ocholt stehe.

Herr Leffers erläutert, dass Entwässerungskonzepte immer mit entsprechenden „Sicherheitszuschlägen“ arbeiten würden und die geplanten Entwässerungseinrichtungen (Regenwasserkanäle, Regenrückhaltebecken und Gräben) entsprechend der technischen Vorgaben dimensioniert würden. Zu den Kosten der Erschließung führt er aus, dass in vergleichbaren Fällen Erschließungskosten in Höhe von rd. 50€/qm angefallen seien, bei entsprechender Kostensteigerung kalkuliere die Verwaltung derzeit mit rd. 60€/qm.

Ratsherr Lukoschus begrüßt die Planung und äußert sich positiv über die bisherige Vorgehensweise mit der Einbindung des anliegenden Betriebes. Seines Erachtens würde der Bebauungsplan für jede Anspruchsgruppe das entsprechende Angebot bieten.

Ratsfrau Beeken sieht den Bedarf an altersgerechtem Wohnen in Ocholt, der durch die vorliegende Planung befriedigt werden könnte. Die entsprechenden Fachgutachten für die Entwässerung und den Immissionsschutz seien eingeholt worden und bestätigen die Vereinbarkeit, sodass die Planung für die Ocholter Bevölkerung weiter forciert werden sollte.

Ratsherr Kroon spricht sich im Namen der SPD-Fraktion für die Planung aus und hebt die Punkte der Entwässerung, des altersgerechten Wohnens und der Möglichkeit der Erschließung der hinter liegenden Grundstücken im Bereich der Erweiterungsfläche in seinem Wortbeitrag hervor.

Auf Nachfrage von Ratsherrn Töpfel erläutert Bürgermeister Rösner, dass Ratsherr Piepers nach § 41 NKomVG nicht der Befangenheit in diesem Ausschuss unterliege und er entsprechende Wortmeldungen zu seinem Grundstück tätigen dürfe.

Des Weiteren hinterfragt Ratsherr Töpfel, wie die Tierhaltung auf dem landwirtschaftlichen Hof zu werten und wie die Ökologie des angrenzenden Grabens sei.

Herr Hinrichs erläutert, dass es einen gewissen Bestandsschutz an Tierhaltung gäbe, der sich jedoch je nach real gehaltenem Tierbestand mit Zeitablauf reduziere. Dies sei im Bauleitplanverfahren mit der Landwirtschaftskammer näher zu erläutern. Ratsherr Piepers bestätigt, dass derzeit eine geringe Anzahl an Tieren in Haltung sei.

Ratsherr Schmidt Berg bekräftigt die Aussagen von Ratsfrau Beeken und hinterfragt, ob die Grundstücke vorwiegend an Ocholter vermarktet werden sollen.

Herr Leffers führt aus, dass dieser Gedanke auch als Impuls des Ortsbürgervereins an die Verwaltung herangetragen wurde. In einem der nächsten Ausschusssitzung würde die Verwaltung einen entsprechenden Vorschlag zu den Vergabekriterien unterbreiten. Zum Graben erläutert er, dass dieser ein wasserführendes artenarmes Fließgewässer sei, der eine Aufreinigung zur Sicherstellung der Entwässerung der Bestandshäuser benötige.


 


Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss:

 

Der Geltungsbereich der 147. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 136 – Ocholt Burnhörn Nord, mit örtlichen Bauvorschriften, wird entsprechend des Antrages erweitert.

 

Den Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt.

 

Ferner wird den Entwürfen der 147. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 136 Ocholt Burnhörn Nord, mit örtlichen Bauvorschriften einschl. der Begründung zugestimmt und beschlossen, das Verfahren nach § 3 Absatz 2 BauGB durchzuführen. Zu den Planunterlagen sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann (§ 4 Abs. 2 BauGB).


Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung