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Die Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage-Nr. 17/0316 und erteilt Frau Dierßen das Wort. Frau Dierßen stellt den in der Beschlussvorlage aufgeführten Sachverhalt kurz dar. Sie erklärt, dass bislang in der Gebührenkalkulation nur der Personalaufwand berücksichtigt worden sei, der für die zu entsorgenden Grundstücke anfalle. Dies seien durchschnittlich 130 Entsorgungen jährlich. Aufgrund der rechtlichen Situation sei mittlerweile jedoch für jede Kleinkläranlage ein Wartungsvertrag abzuschließen und zweimal jährlich eine Wartung durchzuführen. Bei einer Anzahl von 800 Kleinkläranlagen seien dies 1.600 Wartungsprotokolle jährlich, die ebenfalls im Bürgerbüro bearbeitet werden müssen. Dieser Personalaufwand sei nun in der Gebührenkalkulation berücksichtigt worden. Abschließend erläutert sie die in der Beschlussvorlage dargestellte Kalkulation im Einzelnen. Da sich keine Fragen ergeben folgt die Abstimmung.
Beschlussvorschlag an den Rat: Die 12. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Westerstede über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
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