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Ausschussvorsitzende Beeken verweist auf die Beschlussvorlage und teilt mit, dass der Erlass einer Nachtragshaushaltsatzung nicht geplant, aufgrund geringfügiger Änderungen jedoch unabdingbar sei. Anschließend teilt Herr Busch mit, dass sich der Haushalt aufgrund der Nachtragsatzung um 780.000 € verschlechtere und im ordentlichen Ergebnis mit einem Fehlbedarf von rd. 2,2 Mio. abschließe. Anhand einer Folie erläutert er die einzelnen Änderungen, auf die bereits im Vorbericht hingewiesen wurde. Der Ansatz der Gewerbesteuer wurde auf 9 Mio. € reduziert und die bekannten und zu erwartenden Folgeänderungen durch den Finanzausgleich wurden mit eingearbeitet. Der erforderliche Erlass des Nachtragshaushaltes resultiert jedoch aus der nicht ausreichenden Verpflichtungsermächtigung für den Anbau der 10 Klassenräume an das Gymnasium Westerstede. Diese wurden, ebenso wie die Verpflichtungsermächtigung für die Robert-Dannemann-Schule, im Nachtrag berücksichtigt. Die erforderlichen Mehrauszahlungen beim Gymnasium in Höhe von 370.000 € würden durch Minderauszahlungen im Grunderwerb gedeckt, sodass das Investitionsniveau von 4,5 Mio. € gehalten werden könne. Letztendlich sei eine Kreditaufnahme im laufenden Jahr weiterhin nicht erforderlich und die Neuverschuldung habe sich gegenüber dem Haushaltsplan deutlich reduziert.
Beschlussvorschlag an den Rat: Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018 wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
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