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Der Ausschussvorsitzende leitet zur Beschlussvorlage Nr. 16/0011-01 über und bittet Herrn Janßen von der NWP Planungsgesellschaft um weitere Erläuterungen. Herr Janßen stellt anhand einer PowerPoint-Präsentation die Planungsrahmenbedingungen der Flächennutzungsplanänderung sowie des Bebauungsplanes vor und geht insbesondere auf die Abwägungsvorschläge ein. Zur Stellungnahme der IHK führt er aus, dass die Stadt Westerstede der Auffassung sei, dass der Erlebnishof aufgrund seiner speziellen Ausrichtung in keinem Konflikt zum innerstädtischen Einzelhandel und zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept stehe. Ratsherr Gerstenkorn äußert sein Unverständnis gegenüber der Stellungnahme der IHK. Insbesondere vor dem Hintergrund des Internethandels sei diese restriktive Haltung nicht nachvollziehbar.
Beschlussvorschlag an den Rat: Den Abwägungsvorschlagen wird zugestimmt und die 108. Änderung des Flächennutzungsplanes nebst Begründung und Umweltbericht aufgrund des § 2 Absatz 1 BauGB und § 58 NKomVG festgestellt.
Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt und der einfache Bebauungsplan Nr. 118 - Sondergebiet Erlebnishof - wird aufgrund der §§ 2 und 10 BauGB sowie der §§ 10 und 58 NKomVG in der jeweils zurzeit geltenden Fassung nebst Begründung und Umweltbericht als Satzung beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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