Bürgerinformationssystem
Frau Stief stellt anhand einer PowerPoint-Präsentation die Planungsrahmenbedingungen der Flächennutzungsplanänderung sowie des Bebauungsplanes vor. Hierbei geht sie insbesondere auf die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen/Darstellungen ein. Hervorzuheben seien die dezidierten Festsetzungen zum Einzelhandel bezüglich des Reitsportfachmarktes. Weiterhin stellt sie ausführlich die Abwägungsvorschläge vor. Die kritische Stellungnahme der IHK und der darin enthaltene Hinweise auf den Verstoß des Kongruenzgebotes sei aufgrund der atypischen Fallgestaltung des Reitsportfachmarktes nicht abwägungsrelevant, aber grundsätzlich abwägbar, worauf sich die Stadt bei einer hilfsgutachterlichen Prüfung auch berufe. Von privater Seite ergingen zwei Stellungnahmen. Der Ortsbürgerverein habe auf seine Stellungnahme aus der frühzeitigen Beteiligung verwiesen, die bereits im Verfahren weitgehend berücksichtigt sei. Der BUND habe umfänglich zur Standortwahl, zur alternativen Ausweisung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, zur mangelnden Abrufbarkeit der Unterlagen zur Flächennutzungsplanänderung im Internet, zum Untersuchungsumfang der Brutvogelkartierung sowie zur Verwendung einer alten Roten Liste zur Einstufung der Vogelarten Stellung bezogen. Frau Stief führt hierzu aus, dass alle umweltrechtlichen Belange in Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde untersucht worden seien. Die neue Rote Liste sei zwischenzeitlich geprüft worden und ergäbe keine Änderung der Ergebnisse. Aus städteplanerischer Sicht habe ein vorhabenbezogener Bebauungsplan keine Vorteile gegenüber des Angebotsbebauungsplanes, da auch gewerbliche Flächen für kleinere bis mittelgroße Betriebe bereitgestellt werden sollen. Weiter führt sie aus, dass die Darstellung im Internet lediglich einen ergänzenden Charakter habe und die weitgehend inhaltsgleichen Unterlagen zum Bebauungsplan online einsehbar waren. Ratsherr Nee spricht sich im Namen der UWG Fraktion gegen die Planung aus. Die Stellungnahme des OBV sollte ernst genommen werden und er hinterfragt, ob das betriebsbezogene Wohnen zulässig sei. Herr Leffers erläutert hierzu, dass der Bebauungsplan das betriebsbezogene Wohnen nicht ausschließe, insofern sei diese Art des Wohnens zulässig. Grundsätzlich sei das Wohnen in Gewerbegebieten jedoch kritisch zu betrachten; im Zuge der Grundstücksverkäufe könnten individuelle Lösungen gefunden werden, um Konfliktlagen zu vermeiden. Ratsfrau Welter spricht sich ebenfalls gegen die Planung aus und gibt die Standortwahl zu bedenken. Die nebenstehende Fläche „Landgard“ sollte, anstatt brach zu liegen, nun aktiv zur Ansiedlung von Gewerbetreibenden genutzt werden. Auch widerspreche diese Handhabung einer flächensparenden Planung. Zuletzt kritisiere sie, wie auch der BUND, die umweltrechtlichen Abhandlungen bezüglich der Gutachten und des Überschwemmungsgebietes. Für die Gruppe CDU/FDP/Rowold befürwortet Ratsherr Berg die vorliegende Bauleitplanung. Die Ansiedlung des Reitsportfachmarktes sei für Westerstede äußerst positiv zu sehen und sei ein Indikator für eine gelungene Ansiedlungspolitik. Herr Mosebach weist die geäußerte Kritik an den umweltrechtlichen Untersuchungen zurück. Die Untersuchungstiefe sei zu Beginn des Verfahrens mit dem Landkreis nachvollziehbar abgestimmt worden. Das vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet werde nachrichtlich übernommen und planerisch durch eine öffentliche Grünfläche erhalten. Durch die Planung von weiteren großzügigen Eingrünungsmaßnahmen sowie dem Erhalt von Einzelbäumen entlang der „Liebfrauenstraße“ werde auch dem Landschaftsbild Rechnung getragen. Die Ratsherren Kroon, Drieling, Gerstenkorn und Rowold sprechen sich ebenfalls für die Planung aus. Die Belange des Dorfes seien im Abwägungsprozess in gebotenen Maßen berücksichtigt worden. Der Standort in Nähe der Autobahn sei richtig sowie die Einplanung des Kreisverkehres und des Radweges für das Dorf und die verkehrlichen Belange wichtig. Der breite Grüngürtel und der Erhalt der Mehrzahl der straßenseitigen Bäume seien für die Einfügung in das Landschaftsbild positiv zu betrachten. Die Planung sollte deshalb mit dem Satzungsbeschluss zum Abschluss gebracht werden.
Beschlussvorschlag an den Rat: Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt und die 104. Änderung des Flächennutzungsplanes nebst Begründung und Umweltbericht aufgrund des § 2 Absatz 1 BauGB und § 58 NKomVG festgestellt.
Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt und der Bebauungsplan Nr. 106 A – Gewerbegebiet Westerstede-West -aufgrund der §§ 2 und 10 BauGB sowie der §§ 10 und 58 NKomVG in der jeweils zurzeit geltenden Fassung nebst Begründung und Umweltbericht als Satzung beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||