Bürgerinformationssystem
Der Ausschussvorsitzende leitet zur Beschlussvorlage Nr. 17/0050 über und bittet Herrn Janßen von der NWP Planungsgesellschaft um weitere Erläuterungen. Herr Janßen stellt anhand einer PowerPoint-Präsentation die Planungsrahmenbedingungen der Flächennutzungsplanänderung sowie des Bebauungsplanes vor und geht insbesondere auf die im Verfahren zu prüfende Verlegung des Wasserzuges ein. Hierbei seien mehrere Varianten denkbar; die Stadt favorisiere jedoch die Verlegung in den Autobahnseitengraben parallel zur Autobahn.
Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss: Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 66 B Erweiterung Industriegebiet Moorburg, Leerer Straße, wird gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch beschlossen. Der Flächennutzungsplan (115. Änderung) ist im Parallelverfahren zu ändern.
Die Verwaltung wird mit der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt. Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage im Rathaus öffentlich ausgelegt werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||