Bürgerinformationssystem
Der Ausschussvorsitzende leitet zur Beschlussvorlage Nr. 17/0051 über und bittet Herrn Mosebach um weitere Erläuterungen. Herr Mosebach stellt anhand eines Planes die Planungsrahmenbedingungen der Flächennutzungsplanänderung sowie des Bebauungsplanes vor. Das Plangebiet sei temporär über eine Zuwegung auf dem Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 109 zu erschließen.
Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss: Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 109 A - 1. Erweiterung Gewerbe- und Industriegebiet Hollriede, wird gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch beschlossen. Der Flächennutzungsplan (116. Änderung) ist im Parallelverfahren zu ändern.
Die Verwaltung wird mit der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt. Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage im Rathaus öffentlich ausgelegt werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||