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Auszug - Erlass der Haushaltssatzung 2017  

 
 
Sitzung des Haushaltsausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Haushaltsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 21.11.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:25 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 2, 26655 Westerstede
16/0013 Erlass der Haushaltssatzung 2017
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Finanzen Bearbeiter/-in: Busch, Rico
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Unter Verweis auf die Beschlussvorlage Nr. 16/0013 erteilt die Ausschussvorsitzende dem Kämmerer das Wort.
 

Sodann beginnt der Kämmerer den Haushalt 2017 anhand des Vorberichtes zu erläutern. Er berichtet, dass der Ergebnisplan 2017 einen Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis in Höhe von rd. 3,3 Mio. € ausweise. Im außerordentlichen Ergebnis könne dagegen ein Überschuss in Höhe von rd. 1,2 Mio. € verzeichnet werden. Der Jahresfehlbetrag belaufe sich demnach auf rd. 2,1 Mio. €. Aufgrund der guten Jahresergebnisse 2012 - 2015 könne jedoch der Jahresfehlbedarf 2017 sowie auch die Fehlbedarfe im Finanzplanungszeitraum durch die Überschussrücklagen gedeckt werden. Das gesetzlich normierte Ziel des Haushaltsausgleichs werde in diesem Haushalt somit erreicht.

 

Er erklärt weiterhin, dass im Ergebnishaushalt viele Ansätze an die Gegebenheiten angepasst worden seien und geht im Folgenden kurz auf die eingeplanten Erträge ein. Die Gewerbesteuer bewege sich immer noch auf einem positiven Niveau, könne jedoch nicht mehr an die historischen Erträge der Jahre 2013 bis 2015 heranreichen. In Bezug auf die Finanzausgleichsumlage führt er aus, dass planerisch ein geringer Ansatz in Höhe von 18.000 € eingeplant worden sei. Dies signalisiere, dass sich die Stadt Westerstede an einem Scheitelpunkt zwischen Zuweisungsempfänger bzw. Finanzausgleichsgeber befände. Erwähnenswert seien auch die Mehraufwendungen für den Bereich Gebäudeunterhaltung. Hier seien nun die ersten Schritte der zentralen Gebäudebewirtschaftung spürbar.

 

Weiterhin erläutert er, dass im außerordentlichen Haushalt bislang immer die Erträge aus dem Verkauf von Wohnbau- und Gewerbeflächen sowie die Aufwendungen aus den Abgängen der Restbuchwerte eingeplant worden seien. Im Haushalt 2017 seien nun erstmalig die Nettoerträge aus der Veräußerung von Wohnbau- und Gewerbeflächen abgebildet worden.

 

Anschließend erläutert er kurz den Finanzplan. Er weist insbesondere auf den Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (Zeile 18 des Finanzhaushalts) in Höhe von rd. -1,1 Mio. € hin. Er betont, dass dieser Saldo eine wichtige Kennzahl für die stetige Aufgabenerfüllung sei. Der Saldo sollte der Summe der Kredittilgungen und der Abschreibungen entsprechen. Dieses Ziel wird sowohl im laufenden Haushaltsjahr 2017 als auch im Finanzplanungszeitraum nicht erfüllt. Da der Saldo negativ ausfalle, musste ein Kreditbedarf in Höhe von 759.600 € eingeplant werden, um die anstehenden Investitionen zu finanzieren. Er hoffe jedoch, dass eine entsprechende Kreditaufnahme vermieden werden könne. Für die Kreditermittlung seien die liquiden Mittel der Jaspers-Hochkamp-Stiftung außen vor gelassen worden.

 

Er weist darauf hin, dass im Haushaltsplan 2017 erstmalig alle Investitionsmaßnahmen direkt unter dem Finanzplan ausgewiesen werden und erläutert kurz das Investitionsprogramm. Abschließend erläutert er kurz die Investitionen nach Aufgabenbereichen (S. 24 des Vorberichtes). So seien für das Straßenbauprogramm insgesamt 1.253.000 € zur Verfügung gestellt worden. Dies sei der jährliche Etat in Höhe von 900.000 € sowie zusätzlich zur Verfügung gestellte Mittel in Höhe der Fördergelder. Dies sei bislang stets so praktiziert worden. Aus planerischer Sicht sei jedoch seines Erachtens für kommende Jahre die Einplanung eines konstanten jährlichen Straßenbauetats ohne die Aufstockung um evtl. Fördergelder vorteilhafter. Das Straßenbauprogramm 2017 beinhalte die Straßen „Am Rosenkamp“ und „Feldkampstraße“. Sollte das Amt für regionale Landesentwicklung die Förderung im ländlichen Wegebau im Jahr 2017 nicht aussprechen, werden die Mittel dem allgemeinen Straßenbau zur Verfügung gestellt.

 

Es schließt sich eine kurze Aussprache hinsichtlich einer möglichen Deckelung des Straßenbauetats an, mit dem Ergebnis, dass dies im Fachausschuss beraten werden soll.

 

Herr Meinen erkundigt sich nach dem eingeplanten Ansatz für den Radweg Brinkstraße. Seines Wissens handele es sich um eine Kreisstraße.

 

Kämmerer Busch bestätigt dies und erklärt, dass die Stadt den Radweg bezuschusse, um so eigene Wünsche und Vorstellungen der Stadt Westerstede umzusetzen.

 

Auf Nachfrage von Ratsfrau Welter informiert Kämmerer Busch, dass die Fassadenerneuerung der Gebäude 3 und 4 der R-D-S nicht in den Investitionen enthalten sei. Hier handele es sich um einen Unterhaltungsaufwand, für den eine Instandhaltungsrückstellung gebildet worden sei.

 

Ratsherr Park merkt an, dass die Aufwendungen für Mieten und Pachten im Jahr 2016 im Vergleich zum Vorjahr um 900.000 € sprunghaft angestiegen seien. Er erkundigt sich, ob dies durch die Flüchtlingsunterbringung begründet sei und wie sich diesbezüglich die Kostenerstattung gestalte.

 

Herr Busch bestätigt, dass die Unterbringung der Schutzsuchenden ursächlich für den sprunghaften Anstieg der Mietaufwendungen sei. Diese Aufwendungen werden der Stadt jedoch erstattet. Bei den getätigten Investitionen wie z.B. den Ankauf von Wohnmobilheimen gestalte sich dies allerdings anders. Hier sei man jedoch bemüht die Belastungen für die Stadt so gering wie möglich zu halten.

 

Frau Hinrichs ergänzt, dass die Anzahl der angemieteten Wohnungen nach und nach abgebaut würden. Der Landkreis erstatte die Kosten für die Schutzsuchenden. Die Investitionen der Stadt kämen jedoch hinzu und verblieben bei der Stadt. Diesbezüglich stünde man mit dem Landkreis im Gespräch. Die Stadt sei bestrebt diese Kosten so gering wie möglich zu halten. Die Investitionen seien jedoch der Situation geschuldet und unumgänglich gewesen, da die Stadt vorbereitet sein und Wohnraum vorhalten müsse. Die Flüchtlingssituation habe sich derzeit zwar etwas entspannt, die weitere Entwicklung bliebe jedoch weiterhin ungewiss und abzuwarten.

 

Nach Auffassung von Ratsherrn Harms sei die konservative Planung ein guter Weg. Erfreulich sei, dass die strukturellen Probleme erkannt worden seien und Lösungen gesucht werden. Bedenklich sei aus seiner Sicht die Höhe der Personalaufwendungen, die sich nunmehr nahezu in Höhe der Gewerbesteuererträge bewegen. Die Personalaufwandsquote betrage mittlerweile 30 %. Ein großer Teil der vorhandenen Mittel sei somit bereits durch Personalkosten gebunden, wodurch die Stadt ein großes Maß an Flexibilität verliere. Dies sei mit Vorsicht zu betrachten. Um dem entgegen zu steuern, bleibe nur die Möglichkeit entweder die Aufwendungen zu senken oder alternativ die Erträge zu steigern. Ertragssteigerungen könnten letztlich nur durch die konsequente Forcierung von Gewerbeansiedlungen bewirkt werden, um die Wirtschaft zu stärken.

 

Ratsherr Nee begrüßt die transparente Darstellung des Haushalts. Weiterhin bezieht er sich auf die dargestellten Investitionen nach Aufgabenbereichen (S.24 des Vorberichtes) und erkundigt sich nach der Förderung der Bushaltestellen.

 

Kämmerer Busch antwortet, dass in der Übersicht nur die Auszahlungen enthalten seien. Der Bau der Bushaltestellen werde gefördert und die Fördermittel seien auch entsprechend eingeplant worden.

 

Ratsherr Kroon zeigt sich zufrieden, dass solch ein Haushalt aufgestellt werden konnte. Er stimmt Ratsherrn Harms zu, dass das Gewerbe gestärkt werden müsse. Die immer wieder aufkommende Kritik hinsichtlich der Höhe der Personalaufwendungen sei für ihn unverständlich. Gegen die Kostensteigerungen aufgrund von Tariferhöhungen sei die Stadt machtlos. Es sei für ihn vielmehr eine Frage der Aufgabenkritik und der Fokus müsse vielmehr darauf gerichtet sein, was die einzelnen Produkte kosten. Weiterhin sei er sehr froh, wie die Flüchtlingsunterbringung bei der Stadt abgewickelt worden sei. Die Investitionen hierfür seien erforderlich gewesen und nun müsse für die Gebäude die bestmögliche Lösung gefunden werden.

 

Ratsherr Harms merkt an, dass es unstrittig sei, dass Tariferhöhungen entsprechend einzuplanen seien. Ausschlaggebend sei hier vielmehr die Anzahl der Personalstellen. Eine Aufgabenkritik sei erforderlich. Dies sei seines Erachtens jedoch nicht Aufgabe der Politik. Hier erwarte er verwaltungsseitig entsprechende Vorschläge.

 

Ratsfrau Welter bedauert, dass eine Kreditaufnahme eingeplant werden musste. Angesichts der Vielzahl der noch erforderlichen Investitionen im Schulbereich, müsse die Finanzierung der Investitionen künftig sichergestellt werden. Die Stärkung der Wirtschaft durch weitere Gewerbeansiedlungen müsse daher forciert werden. Ihres Erachtens benötige die Verwaltung das vorhandene Personal und insofern bezweifle sie, dass die Anzahl der Stellen reduziert werden könne. Eine Aufgabenkritik sei jedoch zu befürworten.

 

Sodann stellt die Ausschussvorsitzende den Tagesordnungspunkt zur Abstimmung.

 

 


Beschluss:
Die anliegende Haushaltssatzung 2017 wird beschlossen.

 

Darüber hinaus nimmt die Stadt Westerstede die Übergangsvorschrift des § 63 Abs. 1 der Kommunalhaushalts- u. – kassenverordnung in Anspruch, wonach die geringwertigen Vermögensgegenstände (150-1000 €) nach wie vor als Sammelposten geführt werden dürfen.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig