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Auszug - Erlass der Satzung über die Erhebung der Gebühren und die Inanspruchnahme der Wohnunterkünfte der Stadt Westerstede  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Familien, Jugend, Senioren, Soziales und Ehrenamt
TOP: Ö 7
Gremium: Sozialausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 16.11.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:47 Anlass: Sitzung
Raum: Forum der Oberschule Westerstede
Ort: Heinz-Böhnke-Straße 3, 26655 Westerstede
20/0923 Erlass der Satzung über die Erhebung der Gebühren und die Inanspruchnahme der Wohnunterkünfte der Stadt Westerstede
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Leitung Dezernat II Bearbeiter/-in: Busch, Rico
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Busch erklärt, dass eine neue Satzung gefertigt werden musste, da die alte Satzung aus dem Jahr 2004 datierte und nicht mehr gerichtsfest gewesen sei. Man habe daher eine neue Satzung ausgearbeitet. Wichtig sei, dass es bei den Unterkünften für Schutzsuchende und Obdachlose auf die tatsächliche Auslastung und nicht auf die Vorhaltung ankommt. Man sei mit dem Ergebnis zufrieden, da man die Gebühren so veranschlagt habe, dass diese im Rahmen des Bezuges von Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch übernahmefähig seien. In den Nutzungsgebühren seien alle Kosten, außer Strom, enthalten. Die Gebühren seien angemessen.

Ratsfrau Finke erkundigt sich nach der aktuellen Wohnungssituation und bezieht sich auf § 3 der Satzung. Sie möchte wissen, was in dem Fall passiert, wenn jemand der Wohnung verwiesen wird.

Frau Haase gibt einen Überblick über die aktuell vorhandenen Wohnungen und deren Zustand. Sie schildert, dass man grundsätzlich immer jemanden unterbringen müsse. Es gäbe aber auch Fälle in denen dies schlichtweg nicht möglich sei. Glücklicherweise habe man so einen Fall aber noch nicht gehabt.

Ratsherr Meinen merkt an, dass eine Unterbringungspflicht besteht.

Frau Haase erwidert, dass dies zwar richtig sei, es aber auch Fälle gebe, die gar nicht untergebracht werden möchten. Die Regelung in der Satzung solle auch ein Erziehungseffekt auf die Bewohner haben.

Ratsfrau Ackermann möchte wissen, ob Obdachlose und Schutzsuchende gleichgestellt sind.

Herr Busch bejaht dies und merkt an, dass die Unterkünfte gleichermaßen für Obdachlose und Schutzsuchende genutzt werden. Die Unterkünfte sollen in den nächsten Jahren konsequent instandgesetzt werden.

Ratsfrau Schmidt begrüßt die Regelungen in Form einer Satzung, stellt jedoch die Höhe der Nutzungsgebühr in Frage.

Herr Busch verweist auf die Angemessenheit der Kosten im Sinne des Zweiten Sozialgesetzbuches.

Ausschussvorsitzender Kroon schlägt vor, sich in den nächsten Ausschusssitzungen regelmäßig über die Wohnsituation in den Unterkünften berichten zu lassen.
 

 


Beschluss: Die Satzung über die Erhebung der Gebühren und die Inanspruchnahme der Wohnunterkünfte wird beschlossen.
 

 


Abstimmungsergebnis:


einstimmig