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Ratsvorsitzende Beeken verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 20/0947. Wortmeldungen erfolgen keine. Die Ratsvorsitzende lässt sodann über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss:
südlicher Bereich:
Die Einziehung ist gemäß § 8 Abs. 3 Nds. Straßengesetz öffentlich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis: -einstimmig-
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