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Der stellv. Ausschussvorsitzende verweist auf die Drucksache Nr. 21/0976-01 und bittet Herrn Janßen um Erläuterungen zur Beschlussvorlage. Herr Janßen stellt anhand einer PowerPoint-Präsentation (beigefügt als Anlage zum Tagesordnungspunkt) die Planungsrahmenbedingungen, die grundsätzliche Intention der Steuerung der städtebaulichen Dichte und Gestaltung sowie eine Fotodokumentation der Bestandssituation vor. So wurden im Geltungsbereich Handlungsbedarfe hinsichtlich der vorgenannten Parameter identifiziert und vorgeschlagen, eine Neuordnung unter Bezugnahme der „Leitlinie Gestaltung und Dichte“ vorzunehmen, um eventuelle nachbarschaftliche städtebauliche Spannungsfelder in Folge Abriss und Neubau von Gebäuden zu reduzieren. Das Planungsbüro schlägt für den Geltungsbereich vor, mit drei unterschiedlichen Varianten der Grundzüge, die sich in der Verdichtung des Gebietes unterscheiden, in das Verfahren einzusteigen:
Strukturschützende Variante
Strukturentwickelnde Variante, maßvoll
Verdichtende Variante
Herr Janßen führt ergänzend aus, dass die örtlichen Bauvorschriften (Dachformen, Vorgartengestaltung, Farben der Baumaterialien) im weiteren Verfahren zu klären seien. Die Dachneigung werde jedoch schon jetzt mit mindestens 30 Grad angegeben, um die Zielrichtung einer harmonischen Dachlandschaft zur Förderung des Ortsbildes widerzugeben. Bei allen Varianten wurde aufgrund der Bestandssituation eine Einrahmung des Albert-Post-Platzes in zwingender zweigeschossiger Bauweise vorgeschlagen. Ratsfrau Hellwig teilt mit, dass sie auf konstruktive Stellungnahmen aus der Bevölkerung hoffe. Auch wenn die Lage des Gebietes eine verdichtete Bauweise hergäbe, sollte auf die Lebensqualität im Quartier geachtet werden. Ratsherr Harms weist darauf hin, dass die Wertsteigerung sowie die Verbindlichkeit der Ausweisungen der Grundstücke in den Unterlagen zu den Grundzügen der Planung thematisiert werden sollte. Mit den beabsichtigten Festsetzungen wüssten die Eigentümer verlässlich, welche Bebauung zukünftig erwartbar sei.
Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss: Die Verwaltung wird beauftragt, eine informelle vorgezogene Bürgerbeteiligung durchzuführen. Hierbei werden die Grundzüge der Planung dargestellt, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage im Rathaus öffentlich ausgelegt werden. Die Unterlagen werden auch auf der Internetseite der Stadt Westerstede bereitgestellt. Den Bürgerinnen und Bürgern wird die Möglichkeit der Stellungnahme gegeben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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