Bürgerinformationssystem

Auszug - Antrag Fraktion B'90/DIE GRUENEN: Westersteder Klimazuschuss  

 
 
Sitzung des Klima-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Klima-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Mo, 27.06.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:17 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 2, 26655 Westerstede
22/1253 Antrag Fraktion B'90/DIE GRUENEN: Westersteder Klimazuschuss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Immobilien, Wirtschaftsförderung und Marketing Bearbeiter/-in: Nappe, Jörg
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ratsfrau Kundt-Bergmann verliest auf Bitte des Ausschussvorsitzende den Antrag der Fraktion B`90 / DIE GRUENEN zum Westersteder Klimazuschuss. Der Klimazuschuss sei als Unterstützung und Anreiz der Bürger bei der Anschaffung von Photovoltaikanlagen gedacht.

Ratsherr Cording hinterfragt den gewünschten Effekt eines Klimazuschusses. Dieser solle laut Antrag einen Anreiz für den Bau einer Photovoltaikanlage schaffen. Über die grundsätzliche Möglichkeit der Energieeinsparung durch PV-Anlagen wisse bereits jeder Bürger Bescheid. Die gegenwärtige Allgemeinsituation der rasant steigenden Energiepreise stelle bereits einen wesentlichen Anreiz dar. In Hinblick auf die entstehenden Kosten der Errichtung einer PV-Anlage erwirke der Zuschuss daher lediglich einen Mitnahmeeffekt.

Ratsfrau Kundt-Bergmann plädiert für die Schaffung von Anreizen für die Bürger, die direkt im eigenen Geldbeutel zu spüren seien. Es sei an der Zeit, als Stadt tätig zu werden, die Stadt müsse Vorbild sein. Ein solcher Anreiz könne den Ausschlag für die Errichtung einer PV-Anlage geben. Sie habe die positive Auswirkung in der eigenen Familie erlebt. Anfänglich der 2000er Jahre habe es ebenfalls einen städtischen Zuschuss gegeben. Die große Nachfrage seitens der Bürger habe sich kürzlich in der Gemeinde Bad Zwischenahn gezeigt, deren Etat bereits nach zwei Tagen ausgebucht war.

Ratsherr Hooymann spricht sich gegen den Klimazuschuss aus. Dieser stelle lediglich einen Mitnahmeeffekt dar, für den die Stadt viel Geld ausgebe. Er sehe keinen zusätzlichen Effekt und dieses Förderprogramm. Das Geld könne besser für die Ausstattung eigener Gebäude mit PV-Anlagen oder Fahrzeuge mit Elektroantrieb genutzt werden. Das Beispiel Bad Zwischenahn zeige seiner Meinung nach, dass Bürger, die bereits in der Planung einer PV-Anlage gewesen seien, kurzfristig auf entsprechende Zuschüsse zugreifen konnten.

Ratsherr Hots weist auf die bereits bestehenden baulichen Auflagen für Neubauten hin und spricht sich für die Verwendung der Gelder für die Ausstattung eigener Gebäude mit PV-Anlagen aus.

Herr Busch bezeichnet die Einrichtung eines kommunalen Förderprogramms für einen Klimazuschuss haushaltsrechtlich als Katastrophe. Man würde Gelder für freiwillige Aufgaben auf den Markt werfen, was im Rahmen der Aufgabenkritik zu hinterfragen sei und welche auch nur einem Teil der Westersteder Bürger zu Gute kämen. Zudem sei vorab eine Beratung im Haushaltsausschuss im Rahmen des Haushaltsplanes 2023 notwendig, auch erwarte er eine wesentliche Steigerung der Energieaufwendungen im städtischen Haushalt. Bei der weiteren Ausstattung städtischer Dachflächen mit Photovoltaik käme die Kostenersparnis für Energiekosten hingegen allen Bürgern bzw. Steuerzahlern zu Gute. Auch bestünde die Gefahr der negativen Außenwirkung im Falle des sofortigen „Ausverkaufes“ wie in Bad Zwischenahn. Er halte den Einsatz von Ersparnissen durch Minderausgaben bei Energiekosten für weitere Energiesparmaßnahmen für sinnvoller und nachhaltiger.

Ratsherr Kroon bittet das Anreizsystem zu überdenken. Aufgrund steigender Energiekosten ziehe er die Ausstattung von öffentlichen Gebäuden mit PV-Anlagen vor. Andererseits lehne er den Klimazuschuss auch nicht ab. Er schlage eine weitere Beratung in den Fraktionen und parallel eine haushaltsrechtliche Klärung vor.

Ratsherr Fischer schlägt zur Vermeidung von Mitnahmeeffekten vor, die inhaltlichen Anreize so zu setzen, dass Mitmacheffekte entstehen und spricht sich ebenfalls für eine weitere Beratung in den Fraktionen aus.

Ratsherr Rust weist auf die sich aktuell ändernde Rechtslage bezüglich der Errichtung von PV-Anlagen hin, nach der private Investitionen weiter interessant seien. Bund und Land würden bereits Anreize schaffen. Dennoch hinterfrage er mit Blick auf die Erreichung der Klimaziele die Wirkung der Installation von PV-Anlagen oder anderen Ersatzmaßnahmen für fossile Energie. Grundsätzlich halte er das Thema der Energieeinsparung für viel wichtiger, denn die Verbräuche gerade in Deutschland seien nach wie vor viel zu hoch und das Bewusstsein für Möglichkeiten der Energieeinsparung müsse geschult werden.

Ratsfrau Kundt-Bergmann bezeichnet die hier vorgenannte Ausstattung von städtischen Gebäuden als längst überfällig. Für die Bürger sei der eigene finanzielle Nutzen wichtig und daher sei der Klimazuschuss als Anreiz wichtig.

Ratsherr Cording bezieht sich auf den dem Protokoll beigefügten Arbeitsplan Energieeffizienz des Ministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Danach gelte u.a. ab dem Jahr 2024, dass bei allen Einbauten von Heizungen mindestens 65% der Energie aus erneuerbaren Energien zu nutzen seien. Solaranlagen würden damit voraussichtlich schon zum Standard werden. Diese Verpflichtung würde auch für Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden im Rahmen von Sanierungen gelten.

Ratsherr Schmidt-Berg spricht sich ebenfalls für die Verwendung der für den Klimazuschuss vorgesehenen Gelder für die energetische Aufwertung von städtischen Gebäuden aus.

Ratsherr Hots weist ferner auf das Solarkataster des Landkreises hin, das bei weiteren Beratungen in Betracht gezogen werden könne.

Der Ausschussvorsitzende schlägt eine Rückstellung und weitere Beratung in den Fraktionen vor.

Dem Vorschlag wird einstimmig zugestimmt.

  
 


Beschluss:

Die Vorlage wird zurückgestellt.


 


Abstimmungsergebnis:


einstimmig
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (348 KB)