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Beschlussvorschlag:Die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 117.400 € wird genehmigt.
Sachverhalt:Im Haushaltsplan 2020 sind für Brandschutzmaßnahmen bei der Robert-Dannemann-Schule Aufwendungen in Höhe von 638.000 € eingeplant. Nach Aufstellung des Haushaltes wurde durch das Sachverständigenbüro Ziegler ein Brandschutzkonzept erarbeitet. Es wurde deutlich, dass erhebliche Mängel aus Sicht des Brandschutzes bestehen. Der Einbau einer Brandmeldeanlage (ELA) vor Fertigstellung der geplanten Neubauten wird als nicht sinnvoll erachtet. Auf Grundlage der ersten Abstimmungen mit dem Landkreis Ammerland wurde vom städtischen Gebäudemanagement ein vorläufiger Zeitplan für die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen erstellt, welcher als Anlage beigefügt ist.
Die mittelfristig durch Neubauten zu ersetzenden Gebäude B und C bedürfen zur Fortführung des Schulbetriebes 3 Fluchttreppen. Diese Maßnahme ist sofort umzusetzen.
Das Gebäudemanagement hat Angebote zur Miete und zum Kauf der erforderlichen Gerüsttürme eingeholt. Die Mietaufwendungen übersteigen den Kauf der Gerüsttürme um mehr als 100 % und stellen daher keine wirtschaftliche Alternative dar. Ohne Berücksichtigung des Rückkaufs, welcher bei beiden Kaufangeboten in Aussicht gestellt wurde, werden für die Beschaffung und Aufstellung der Gerüsttürme Finanzmittel in Höhe von 117.400 € benötigt.
Die Haushaltsmittel sind aufgrund der sachlichen und zeitlichen Unabweisbarkeit (Fortführung des Schulbetriebes in den Gebäuden B und C) gem. § 117 NKomVG außerplanmäßig bereitzustellen. Die Deckung ist gewährleistet, da die Haushaltsmittel im Ergebnishaushalt eingeplant worden sind. Eventuelle Unterhaltungsaufwendungen zur Vorbereitung der Gebäude zum betriebsbereiten Aufbau der Gerüsttürme werden aus dem Budget der Gebäudeunterhaltung beglichen. Hierfür werden voraussichtlich etwa 54.000 € benötigt. Nachdem die neuen Gebäude fertiggestellt sind und der Abriss der Gebäude B und C vorgenommen werden kann, können die Gerüsttürme optional an den jetzigen Verkäufer veräußert werden. Dies würde lt. des günstigsten Angebotes zu Verkaufserlösen von rd. 16.000 € führen. Die Nutzungsdauer von 18 Jahren wird zugrunde gelegt.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Die Haushaltsmittel sind gem. § 117 NKomVG außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen. Die Deckung ist gewährleistet.
Anlage/n:
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