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Vorlage - 20/0891  

 
 
Betreff: Kauf von drei Gerüsttürmen als Fluchtweg bei den Gebäuden B und C der Robert-Dannemann-Schule zur Fortführung des Schulbetriebes; Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe gem. § 117 NKomVG
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Finanzen Bearbeiter/-in: Dierßen, Silvia
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Westerstede Entscheidung
05.10.2020 
Sitzung des Rates der Stadt Westerstede ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 117.400 € wird genehmigt.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Im Haushaltsplan 2020 sind für Brandschutzmaßnahmen bei der Robert-Dannemann-Schule Aufwendungen in Höhe von 638.000 € eingeplant.

Nach Aufstellung des Haushaltes wurde durch das Sachverständigenbüro Ziegler ein Brandschutzkonzept erarbeitet. Es wurde deutlich, dass erhebliche Mängel aus Sicht des Brandschutzes bestehen. Der Einbau einer Brandmeldeanlage (ELA) vor Fertigstellung der geplanten Neubauten wird als nicht sinnvoll erachtet. Auf Grundlage der ersten Abstimmungen mit dem Landkreis Ammerland wurde vom städtischen Gebäudemanagement ein vorläufiger Zeitplan für die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen erstellt, welcher als Anlage beigefügt ist.

 

Die mittelfristig durch Neubauten zu ersetzenden Gebäude B und C bedürfen zur Fortführung des Schulbetriebes 3 Fluchttreppen. Diese Maßnahme ist sofort umzusetzen.

 

Das Gebäudemanagement hat Angebote zur Miete und zum Kauf der erforderlichen Gerüsttürme eingeholt. Die Mietaufwendungen übersteigen den Kauf der Gerüsttürme um mehr als 100 % und stellen daher keine wirtschaftliche Alternative dar. Ohne Berücksichtigung des Rückkaufs, welcher bei beiden Kaufangeboten in Aussicht gestellt wurde, werden für die Beschaffung und Aufstellung der Gerüsttürme Finanzmittel in Höhe von 117.400 € benötigt.

 

Die Haushaltsmittel sind aufgrund der sachlichen und zeitlichen Unabweisbarkeit (Fortführung des Schulbetriebes in den Gebäuden B und C) gem. § 117 NKomVG außerplanmäßig bereitzustellen. Die Deckung ist gewährleistet, da die Haushaltsmittel im Ergebnishaushalt eingeplant worden sind.

Eventuelle Unterhaltungsaufwendungen zur Vorbereitung der Gebäude zum betriebsbereiten Aufbau der Gerüsttürme werden aus dem Budget der Gebäudeunterhaltung beglichen. Hierfür werden voraussichtlich etwa  54.000 € benötigt.

Nachdem die neuen Gebäude fertiggestellt sind und der Abriss der Gebäude B und C vorgenommen werden kann, können die Gerüsttürme optional an den jetzigen Verkäufer veräußert werden. Dies würde lt. des günstigsten Angebotes zu Verkaufserlösen von rd. 16.000 € führen. Die Nutzungsdauer von 18 Jahren wird zugrunde gelegt.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Investitionen

Auswirkungen Ergebnishaushalt

Einzahlungen (+) / Auszahlungen (-)

Haushaltsjahr 2020

Gesamtinvestition

-€-

Erträge (+)/

Aufwendungen (-)

-€-

Planungskosten

 

 

Abschreibungen

-6.522

Anschaffungs-/
Herstellungskosten

-117.400

117.400

Personalaufwand

 

 

 

 

Unterhaltungsaufwand

 

Zuwendungen

 

 

Betriebsaufwand

 

Zuwendungen

 

 

Auflösungserträge

 

 

 

 

Entgelte/Gebühren

 

 

 

 

Lfd. Zuwendungen

 

Gesamtsumme

-117.400

-117.400

Gesamtsumme

-6.522

 

Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: 

Ja

Nein

 

Die Haushaltsmittel sind gem. § 117 NKomVG außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen. Die Deckung ist gewährleistet.

 

Investitionsmaßnahme:

 

Produkt:

21610.421151 / 721151

 

 

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Anlage/n: