Bürgerinformationssystem
Beschlussvorschlag:Die Verwaltung wird beauftragt, eine informelle vorgezogene Bürgerbeteiligung durchzuführen. Hierbei werden die Grundzüge der Planung dargestellt, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage im Rathaus öffentlich ausgelegt werden. Die Unterlagen werden auch auf der Internetseite der Stadt Westerstede bereitgestellt. Den Bürgerinnen und Bürgern wird die Möglichkeit der Stellungnahme gegeben.
Sachverhalt:Der Aufstellungsbeschluss des o.g. Bebauungsplanes wurde im April 2021 gefasst; es wird auf die Vorlage Nr. 21/0950 verwiesen. Der Beschluss wurde am 03.06.2021 in der Nordwest-Zeitung öffentlich bekanntgemacht. In der Zwischenzeit wurde von dem Plangebiet eine Bestandsaufnahme erstellt und die städtebaulichen Gegebenheiten analysiert, sodass das Planungsbüro NWP die Grundzüge der Planung in der Ausschusssitzung vorstellen wird.
Das Ziel der Planung ist die Steuerung einer nachbarschaftsverträglichen Nachverdichtung unter anderem mit Regelungen zu überbaubaren Grundstücksflächen, zur Anzahl der Vollgeschosse und zu Trauf- und Firsthöhen. Weiterhin sollen über örtliche Bauvorschriften verbindliche Regelungen u.a. Fassadengestaltungen, Dachfarben und Dachneigungen sowie Vorgaben zur Vorgartengestaltung festgeschrieben werden.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes werden Teilbereiche der rechtskräftigen Bebauungspläne 14A inkl. Änderungen neu überplant. Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen Plan der Innenentwicklung, sodass das Verfahren nach § 13a BauGB erfolgen kann. Hierbei ist ein Umweltbericht nicht erforderlich. Die Umweltauswirkungen werden jedoch im Rahmen der Begründung und in einer Einzelfallvorprüfung erfasst und geprüft.
In Anbetracht der grundsätzlichen Thematik "Gestaltung" sowie der Herleitung und Bedeutung einzelner gestalterischer Festsetzungen wäre eine öffentliche Informationsveranstaltung in Präsenzform über die Grundzüge der Planung angemessen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass noch immer die Corona-Pandemie besteht. In Zeiten der Pandemie kann eine solche Veranstaltung dem Grundsatz nach zwar stattfinden, ein Restrisiko hinsichtlich einer möglichen Ansteckung mit dem Virus besteht aber weiterhin. Auch kann die grundsätzliche Entwicklung der Pandemielage nicht vorausgesagt werden, sodass eine informelle vorgezogene Bürgerbeteiligung in der Form, die Öffentlichkeit im Rathaus sowie über das Internet zu informieren, in Betracht gezogen werden sollte. Hierbei würden die Planungsziele kurz und prägnant in einfacher Sprache abgefasst und mit Beispielfotos hinsichtlich der städtebaulich gewünschten Bebauung angereichert werden. Bei diesem Schritt handelt es sich um eine freiwillige und zusätzliche Beteiligungsmöglichkeit. Daran anschließend folgt das „normale“ Bauleitplanverfahren mit der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB und der öffentlichen Auslegung nach § 3 Absatz 2 BauGB, sodass eine dreistufige Beteiligungsmöglichkeit gegeben wird. Die Verwaltung schlägt vor, diesen informellen Beteiligungsschritt durchzuführen. Die Möglichkeit einer Präsenzveranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt bleibt unbenommen
Es wird gebeten, das Beteiligungsverfahren einzuleiten und über die Art und Weise des Verfahrens zu entscheiden.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Anlage/n:
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