Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:Dem Schulausschuss gehören kraft Gesetzes auch stimmberechtigte hinzugewählte Vertreter aus Lehrer-, Schüler- und Elternschaft an. Diese wurden in der konstituierenden Sitzung des Stadtrates benannt und müssten zu Beginn der Fachausschusssitzung förmlich verpflichtet werden, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. Die Verpflichtung wird dabei vom Bürgermeister vorgenommen. Darüber hinaus hat gemäß § 43 NKomVG eine Pflichtenbelehrung nach § 40 (Amtsverschwiegenheit), § 41 (Mitwirkungsverbot) und § 42 (Vertretungsverbot) zu erfolgen. Die Belehrung ist aktenkundig zu machen.
Die Pflichtenbelehrung ist den hinzugewählten Mitgliedern vorab in doppelter Ausfertigung übersandt worden. Die hinzugewählten Mitglieder werden gebeten, ein Exemplar mit ihrer Unterschrift zu versehen. Dieses Exemplar wird dann in der Sitzung vom Bürgermeister gegengezeichnet.
Anlage/n:Pflichtenbelehrung
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