Bürgerinformationssystem
Beschlussvorschlag:Der Sitzverlust von Frau Vivian Losch wird gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG festgestellt. Sachverhalt:Frau Vivian Losch verliert aufgrund einer Änderung der persönlichen Verhältnisse die Voraussetzungen der Wählbarkeit für die kommunale Vertretung (§ 52 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG). Hierdurch verliert sie ebenfalls den Sitz im Rat der Stadt Westerstede.
Der Sitzverlust ist von der Vertretung festzustellen. An der Beratung und Entscheidung darf Frau Losch selbst nicht mitwirken. Ihr ist jedoch Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Frau Losch hat ihr Mandat bei der Kommunalwahl 2021 als Kandidatin der FWG Wir Ammerländer über die Personenwahl erhalten. Ersatzpersonen sind daher die nicht gewählten Bewerberinnen und Bewerber des Wahlvorschlages, die die mindestens eine Stimme erhalten haben. Ihre Reihenfolge richtet sich nach der Höhe der auf sie entfallenen Stimmenzahlen (§ 38 Abs. 2 NKWG).
Die erste Ersatzperson nach der Personenwahl für den Wahlvorschlag der FWG ist Frau Katrin Hennen. Frau Hennen wurde über den Sitzübergang informiert, hat die Wahl jedoch abgelehnt. In diesem Fall geht der Sitz auf die nächste Ersatzperson über (§ 44 Abs. 1 NKWG).
Als zweite Ersatzperson wurde Herr Julius Gerdes über den Sitzübergang informiert. Er hat die Wahl angenommen. Seine Mitgliedschaft im Rat der Stadt Westerstede beginnt mit der Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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