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Beschlussvorschlag:Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 121 Linswege, Göhlenkamp mit örtlichen Bauvorschriften - wird gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch beschlossen. Der Flächennutzungsplan (114. Änderung) ist im Parallelverfahren zu ändern.
Die Verwaltung wird mit der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt. Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage im Rathaus öffentlich ausgelegt werden.
Sachverhalt:Mit dem anliegenden Schreiben vom April 2015 hat der Ortsbürgerverein der Dörfer Petersfeld, Linswege und Burgforde die Prüfung von Baumöglichkeiten in den jeweiligen Dörfern beantragt. Nach der ersten Beratung im Fachausschuss wurde die NWP Planungsgesellschaft, Oldenburg, beauftragt die Rahmenbedingungen für eine Siedlungsentwicklung zu prüfen. Im Ergebnis wurde mit Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 13.06.2016 die Aufstellung einer Außenbereichssatzung für einen Teilbereich der Straße ‚Am Sülster‘ in Burgforde mit dem Ziel der Schaffung von drei Bauplätzen, aufgestellt; das Verfahren befindet sich ab Ende der 47. Kalenderwoche in der öffentlichen Auslegung. In den weiteren Beratungen wurde ebenfalls die Siedlungsentwicklung in Linswege thematisiert und die Fläche am ‚Alten Bahndamm‘ näher untersucht. Hierbei wurde insbesondere auf Situation eines verträglichen Nebeneinanders von Gewerbe- und Wohnen geachtet und ein Lärmgutachten in Auftrag gegeben, um dem ansässigen Gewerbebetrieb einen Entwicklungsspielraum zu geben. Nunmehr liegen die Ergebnisse des Gutachtens vor. Die NWP Planungsgesellschaft hat bereits erste Überlegungen für eine mögliche Bebauung angestellt, die in der Sitzung vorgetragen werden.
Die Verwaltung bittet darum, die Aufstellungs- und Verfahrensbeschlüsse zu fassen.
Finanzielle Auswirkungen:
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