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Beschlussvorschlag:Der als Anlage beigefügte Finanzierungplan der RHODO 2023 wird festgelegt. Der Haushaltsausschuss wird gebeten, die entsprechenden Ertrags- und Aufwandsansätze in die Haushaltsplanung aufzunehmen. Sachverhalt:Für die weitere Planung der RHODO 2023 ist eine der Haushaltsplanung vorgelagerte Festlegung des finanziellen Gesamtrahmens durch den Fachausschuss erforderlich und für die weiteren Schritte der Verwaltung als – unter Vorbehalt stehender – Handlungsrahmen hilfreich.
Aufgrund der vollumfänglichen Neukonzeption der RHODO im Rahmen des Stadtjubiläums sind die Werte und Erfahrungen der vorangegangenen RHODO-Veranstaltung kaum noch heranziehbar. Die dargestellten Positionen sind daher unter Berücksichtigung der bereits getroffenen Entscheidungen, z. b. der Entscheidung zur offenen Veranstaltung ohne Eintritt, kalkuliert worden. Dennoch sind aufgrund der nicht vorhandenen Erfahrungen mit diesem neuen Veranstaltungsformat auch potentielle Unsicherheiten gegeben.
Im direkten Vergleich zur RHODO 2018 werden die einzelnen Positionen wie folgt erläutert:
Auf der Einnahme-Seite entfallen die bisherige Positionen für Standgelder Baumschulen, Eintrittsgelder und Sponsorengärten ersatzlos.
Standgelder Gewerbe/Gastro: Im RHODO-Gebiet wird es einzelne gewerbliche und gastronomische Stände geben, deren Besetzung im Rahmen einer Zusammenarbeit mit einer privaten Veranstalterin organisiert wird. Des Weiteren werden insbesondere im Bühnenbereich gesonderte gastronomische Angebotsflächen bereitgestellt. Insgesamt wird die zu vermarktende Ausstellungsfläche im Vergleich zu 2018 aber wesentlich geringer ausfallen.
Erträge aus Verkauf: Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um die Erlöse aus der Veräußerung von Gegenständen sowie Pflanzen und Substraten nach Auflösung der nur für die RHODO-Veranstaltung geschaffenen Pflanzbeete.
Sponsoren allgemein: Die Differenzierung in Gold- und Grünsponsoren, brutto 10.000,00 Euro bzw. 5.000,00 Euro, hat sich in 2018 bewährt. Gegenwärtig haben bereits drei Unternehmen ein Sponsoring zugesagt. Die Gewinnung weiterer Sponsoren, auch im kleineren finanziellen Rahmen, wird angestrebt.
Solidarbeiträge Gastronomie und Beherbergung: Mit der örtlichen Gastronomie sowie den Beherbergungsbetrieben wurden Gespräche zur Mitfinanzierung der RHODO-Veranstaltung geführt, da diese nicht unwesentlich von ihr profitieren. Die Resonanz auf den Vorschlag eines freiwilligen Solidarbeitrags fiel insgesamt bewertet nicht negativ aus. Die jeweilige Höhe und Bemessung ist jedoch noch final abzustimmen.
Sonstiges: Dieser eher kleine Part resultiert aus nicht zuzuordnenden Erträgen, wie z. B. Teil-Kostenübernahmen aufgrund gemeinsamer Werbung.
Auf der Ausgabe-Seite ergeben sich aufgrund der Zielsetzung zur Durchführung einer „schlankeren“ RHODO ebenfalls Änderungen. Auch sind viele Positionen nicht mehr nur allein für die RHODO zu sehen, sondern wären ohnehin im Rahmen der jährlichen allgemeinen städtischen Aufgabenerledigung angefallen. Beispielhaft kann hier die Anlage der bestehenden Straßenbeete in der Langen Straße oder Peterstraße genannten werden, die nunmehr zwar zur RHODO neu angelegt werden, aber über das gesamte Jahr erhalten bleiben.
Für die Positionen des beweglichen Vermögens, der Sponsorengärten, des Bürobedarfs sowie für Dienstreisen und Sonstiges sind keine Ansätze einzuplanen.
Abgaben, Versicherungen etc.: Neben Gebühren und Entgelte für GEZ, Gema, Baugenehmigungen handelt es sich insbesondere um die Kosten der Abfallbeseitigung.
Der Werbekostenetat wurde im Vergleich zur RHODO 2018 wesentlich eingeschränkt. Das Werbekonzept wurde den aktuellen Erfordernissen angepasst. So ist u.a. der modernen digitale Werbung (social-media etc.) mehr Raum gegeben worden während auf eine Radio-Werbung allein zur RHODO verzichtet werden soll. Diesen Part erhofft man sich über das zur RHODO stattfindende Eröffnungskonzert eines Radiosenders. Nach wie vor ist der monetäre Anteil für externe Dienstleistungen zur Erstellung von Druckmedien (z. B. Flyer), Werbemitteln (z. B. Großflächenwerbung) und deren Gestaltung hoch anzusetzen.
Honorare: Der Ansatz Honorare beinhaltet sowohl die Vergütung für den Garten-/Landschaftsplaner als auch das Budget für das kulturelle und musikalisch-unterhaltende Programm. Im Gegensatz zur RHODO 2018 ist jedoch kein Sicherheitskonzept mehr gefordert.
Ausstellungskosten: Die Ausstellungskosten sinken im Vergleich zu 2018 um rd. 75%. Dieses ist insbesondere auf die Verschlankung der RHODO zurückzuführen. So sind keine Großzelte und Bühnen mit aufwendiger Beleuchtungs- und Beschallungstechnik mehr vorgesehen. Durch die offene RHODO werden Aufwendungen für Sicherheitsdienste, Zutrittskontrollen usw. eingespart. Auch sind im Rahmen der Besucher- und Verkehrslenkung weniger Aufwand zu erwarten. Letztendlich beinhaltet der Ansatz für Ausstellungskosten im Wesentlichen die Beschaffung von Pflanzen, Substraten und Beetumrandungen sowie Aufwendungen für Strom, Bewässerung, Nachtwache und sonstige kleinere Positionen.
Bei den internen Aufwendungen für Leistungen des Bauhofs und des sonstigen städtischen Personals sind ebenfalls Minderaufwendungen zu verzeichnen. Wie bereits erwähnt, obliegen den einzelnen Fachämtern die jährlichen Aufgaben, die auch ohne eine RHODO-Veranstaltung angefallen wären. Dieses trifft insbesondere auf das städtische Personal und den Einsatz des Bauhofes zu. So können gerade bei den Personalkosten die Aufwendungen für Kassier- und Kassendienste, Verkehrsregelung und Zutrittsregelung (Torwachen) eingespart werden. Die aufgeführten Posten weisen daher den nur für die RHODO 2023 gesondert zu beziffernden Personal- und Bauhofeinsatz aus.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Anlage/n:Finanzplan RHODO 2023
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